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Grundabgaben
Kurzbeschreibung
Zu den Grundabgaben gehören die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Entwässerung.
Beschreibung
Die Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch die Technischen Betriebe Solingen festgesetzt.
Zahlungspflichtig sind die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke. Bei Mietwohnungen sind die Grundabgaben in der Regel Bestandteil der Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden.
Zu den Grundabgaben gehören neben der Grundsteuer
- Abfallgebühren
- Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
- Entwässerungsgebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswasser)
- Fäkalschlammentsorgungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für den Erlass von Satzungen über die Erhebung von Grundabgaben sind u.a.
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
- Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
- Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW)
- Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LabfG NW)
- Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen (StrReinG NW)
Verwandte Dienstleistungen
- Kanalanschlussbeitrag
- Grundsteuer
- Abfallgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Gehwegreinigungsgebühren
- Winterdienstgebühren
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagsgebühren
- Fäkalschlammentsorgungsgebühren
- Trinkwassergebühren
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
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- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
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- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
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- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
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- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
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- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
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