Grundabgaben

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Grundabgaben

Zu den Grundabgaben gehören die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Entwässerung.

Die Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch die Technischen Betriebe Solingen festgesetzt.

Zahlungspflichtig sind die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke. Bei Mietwohnungen sind die Grundabgaben in der Regel Bestandteil der Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden.

Zu den Grundabgaben gehören neben der Grundsteuer

  • Abfallgebühren
  • Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
  • Entwässerungsgebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswasser)
  • Fäkalschlammentsorgungsgebühr

 

Eine Integration in das Seviceportal der Stadt Solingen für die Bescheide der Grundabgaben, sowie weiterer Dienste ist in Planung.

 

Digitales abrufen der Bescheide

Vor der ersten Nutzung benötigen Sie ein eigenes Benutzerkonto

  • Klicken Sie auf der Startseite des Bürgerkontos "Mein Solingen" auf den Link: Zugang zu "Mein Solingen“ erstellen
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein
  • Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und den Datenschutzhinweis
  • Klicken Sie zweimal auf WEITER

Sie bekommen nun eine E-Mail mit einem Link zugesandt.

Durch einen Klick auf diesen Link gelangen Sie auf eine weitere Seite, auf der Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Natürlich können Sie diese Daten später jederzeit ändern oder anpassen.

 

Grundabgabenbescheide abrufen

Die Grundabgabenbescheide sind Teil des Funktionsbereichs „Finanzkonto“ des Bürgerportals „Mein Solingen“ Damit Sie das Finanzkonto nutzen zu können, sind einmalig zwei Schritte erforderlich, die Sie auf der Startseite des Bürgerportals finden.

1. Schritt: Schriftlicher Antrag

Für die Nutzung des Finanzkontos benötigen wir einmalig Ihre Zustimmung per Unterschrift. Klicken Sie dazu auf den Link Antrag auf Nutzung des Finanzkontos. Folgen Sie den Anweisungen um den Antrag zur Nutzung online auszufüllen. Anschließend bitte den Antrag ausdrucken, unterschreiben und an die Technischen Betriebe, Grundabgaben schicken. Hier wird der Antrag geprüft.

2. Schritt: Benutzerkonto aktivieren

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel nach fünf Werktagen per Post Ihre Zugangsdaten als Portalnutzer und Ihren persönlichen Aktivierungscode. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie diese in zwei separaten Schreiben. Die einmalige Aktivierung nehmen Sie über den Link Aktivierungscode eingeben im Bürgerportal vor. Nach erfolgreicher Aktivierung erhalten Sie vom System eine Bestätigung. Ab sofort werden Bescheide nicht mehr gedruckt und per Post versandt, sondern als PDF (und ggf. auch als XML-Datei) in Ihrem Portal eingestellt.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für den Erlass von Satzungen über die Erhebung von Grundabgaben sind u.a.

  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
  • Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW)
  • Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LabfG NW)
  • Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen (StrReinG NW)

Weitere Informationen

Mögliche Probleme

Keine Anmeldung / kein Login möglich

Vor der ersten Nutzung ist eine Registrierung notwendig (Startseite, auf der rechten Seite auf ‚Zugang zu „Mein Solingen“ erstellen'). Falls diese bereits erstellt wurde, aber das Passwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses über ‚Kennwort vergessen?‘ zurückgesetzt werden.

Nach einigen Fehlversuchen kann das System auch einen Nutzer vorläufig sperren, in diesem Fall wird an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem Link verschickt, über den das Konto wieder freigeschaltet werden kann.

Keine Erstregistrierung möglich / E-Mail-Adresse bereits vergeben

Jede Mailadresse kann nur einmal genutzt werden, d.h. die Adresse ist offenbar registriert. Über den Link ‚Kennwort vergessen?‘ kann das Passwort zurückgesetzt werden (siehe oben).

Im Bereich ‚Mein Solingen‘ werden keine oder falsche Daten angezeigt

Diese Daten können über ‚ändern‘ jederzeit selbst geändert werden.

Der Zugang selbst ist möglich, im Bereich ‚Finanzkonto‘ werden aber keine Daten angezeigt

Bislang ist noch keine Freischaltung der Daten erfolgt, dies muss separat beantragt werden (siehe unten). Aktuell werden auch nur neu erstellte Bescheide angezeigt, insofern ist vielleicht auch seit der Freischaltung noch kein Bescheid erlassen worden. Die bisherigen, älteren Bescheide werden aktuell noch nicht angezeigt, an einer Lösung arbeiten wir aktuell aber bereits.

Die Daten im Finanzkonto sind falsch oder unvollständig

Vor der ersten Nutzung muss ein Grundstück von den Technischen Betrieben, Bereich Grundabgaben freigeschaltet werden. Dies ist notwendig, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Hierzu muss auf der Startseite von ‚Mein Solingen‘ zunächst ein Antrag erstellt und unterschrieben an die Technischen Betriebe Solingen gesandt werden (‚Link Antrag auf Nutzung des Finanzkontos‘). Der Antrag kann auf folgenden Wegen an die Technischen Betriebe gesandt werden:

  • per Post
    Technische Betriebe Solingen
    Grundabgaben
    Dültgenstaler Straße 61
    42719 Solingen
  • per Fax
    0212 / 290-4360
  • per E-Mail
    tbs.grundabgaben@solingen.de
    (unterschriebener Antrag muss als eingescannte Anlage beigefügt werden).

Im Zweiten Schritt werden der Portalnutzer sowie ein Aktivierungscode in separaten Schreiben an den Eigentümer des Grundstückes gesandt. Sobald diese Schreiben eingegangen sind, kann der Zugang über ‚Link Aktivierungscode eingeben‘ aktiviert werden.

Beim Klick auf ‚Finanzkonto‘ sollte nun das Grundstück sichtbar sein.

Es wird kein Änderungsbescheid angezeigt, obwohl ein Antrag gestellt wurde

Sobald ein neuer Bescheid erstellt wurde, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail. Sofern diese noch nicht eingegangen ist, steht demzufolge auch noch kein Bescheid zur Verfügung.


Verwandte Dienstleistungen


Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen