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Fäkalschlammentsorgungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Fäkalschlammentsorgung von Gründstückskläranlagen erhebt die Stadt Solingen eine Fäkalschlamm-Entsorgungsgebühr.

Beschreibung

Einige Grundstücke in Solingen sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In diesen Fällen wird das häusliche Abwasser entweder in eine abflusslose Grube oder in eine Kleinkläranlage eingeleitet. Diese Anlagen werden als Grundstücksentwässerungsanlagen bezeichnet.

Informationen zur Gebührenpflicht

  • Gebührenpflichtig ist, wer am Tag der Einleitung im Grundbuch eingetragener Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ist.
  • Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist nicht möglich.
  • Erfogt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger oder die Rechtsnachfolgerin (in der Regel der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
  • Das Amtsgericht nimmt die Eintragung im Grundbuch vor und informiert die Technischen Betriebe Solingen über den Eigentumswechsel.

Digitale Bescheide

Ihre Bescheide zu den Fäkalschlammentsorgungsgebühren können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben