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Straßenreinigungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege erhebt die Stadt Solingen eine Straßenreinigungsgebühr.

Beschreibung

  • Gebührenpflichtig sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer:innen erschlossener Grundstücke.
  • Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist.
  • Eine Abrechnung mit den Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
  • Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße erfolgt.
  • Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird
  • Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger (i.d.R der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
  • Die Technischen Betriebe Solingen erhalten hierüber eine Nachricht durch das Amtsgericht.

Digitale Bescheide

Ihre Straßenreinigungsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben

Zuständige Kontaktpersonen