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Schmutzwassergebühren

Kurzbeschreibung

Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. 

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.

Beschreibung

Informationen zur Gebührenpflicht

Gebührenpflichtig sind

  • die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
  • die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Frischwasserbezugs.

Digitale Bescheide

Ihre Schmutzwassergebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben