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Genehmigung zum Aufstellung eines Grabmals

Kurzbeschreibung

Die Aufstellung von Grabmalen oder die Errichtung einer Einfassung muss zunächst von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Beschreibung

Vielen Hinterbliebenen ist es wichtig, das Grab des Verstorbenen mit einem Grabstein zu schmücken und vielleicht mit einer Einfassung vom Nachbargrab abzutrennen. Die Möglichkeiten der Gestaltung sind vielfältig.

Aber nicht auf allen Grabarten sind alle Formen von Grabsteinen möglich. Bei Wiesengräbern ist beispielsweise oft nur eine bodengleiche Grabplatte gestattet. Auch bei der Größe gibt es oft Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Art von Grabstein für das Grab möglich ist, lassen Sie sich von den Mitarbeiter:innen am Friedhofstelefon beraten.

Die Steinmetze, die Sie meist in Friedhofsnähe finden, helfen Ihnen auch bei der Auswahl und Gestaltung des Grabsteins. Sie wissen in der Regel auch, welche Vorgaben einzuhalten sind.

Auch den Antrag auf Aufstellung des Grabsteins oder Errichtung der Einfassung müssen Sie nicht selber stellen. Das kann der Steinmetz in Ihrem Aufrag erledigen, wenn Sie nutzungsberechtigt sind.


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