Antrag auf Umbettung
Kurzbeschreibung
Die Verlagerung einer Ruhestätte ist nur im Ausnahmefall gestattet.
Beschreibung
Eine Grabstätte ist ein Ruhebett für einen gestorbenen Menschen. Verlagert bzw. wechselt man diese Ruhestätte, wird das als Umbettung bezeichnet. Dafür wird der Sarg oder die Urne aus der bisherigen Grabstätte herausgeholt (man spricht auch von einer Exhumierung) und in einem anderen Grab erneut beigesetzt.
Da durch die Öffnung des Grabes die sogenannte Totenruhe gestört wird und die Würde der verstorbenen Person gewahrt werden muss, sollten gute Gründe hierfür vorliegen.
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