BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Rückgabe Grabstätte / Grabmal
Kurzbeschreibung
Beim Kauf einer Grabstätte wird eine bestimme Nutzungszeit vereinbart. Diese kann im Nachhinein verkürzt oder verlängert werden.
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen am Friedhofstelefon haben Zugriff auf alle zum betreffenden Grab gehörigen Daten und beraten Sie gern, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Verlängerung des Nutzungsrechtes
Die Möglichkeit, die Nutzungszeit für eine Grabstelle zu verlängern, besteht nicht bei allen Grabarten, sondern nur bei Wahlgräbern. Der Zeitraum der Verlängerung muss mindestens 5 Jahre betragen . Die Verlängerung können Sie uns formlos schriftlich mitteilen. Senden Sie Ihre Mitteilung an die im Kontakt angegebene Adresse mit der Zugabe: Friedhofsverwaltung
Umwandlung einer Grabstätte
Bei einer bestehenden Grabstätte haben Sie in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung auch während der Nutzungszeit die Möglichkeit, dieses in ein pflegefreies oder pflegearmes Grab umzuwandeln, wenn Sie das möchten. Für die Pflege durch die Friedhofsverwaltung fallen dann bis zum Laufzeitende Kosten an. Näheres stimmen Sie bitte mit der Friedhofsverwaltung ab.
Vorzeitige Rückgabe
Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig zurückgegeben werden. Bei dieser vorzeitigen Rückgabe fallen weiterhin Pflegekosten für die verbleibende Ruhezeit an.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-503 Friedhöfe und Objektbetreuung
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4830 - Fax:
0212 290-4803
- Telefon:
-
Beim Kauf einer Grabstätte wird eine bestimme Nutzungszeit vereinbart. Diese kann im Nachhinein verkürzt oder verlängert werden.
Die Mitarbeiterinnen am Friedhofstelefon haben Zugriff auf alle zum betreffenden Grab gehörigen Daten und beraten Sie gern, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.
Verlängerung des Nutzungsrechtes
Die Möglichkeit, die Nutzungszeit für eine Grabstelle zu verlängern, besteht nicht bei allen Grabarten, sondern nur bei Wahlgräbern. Der Zeitraum der Verlängerung muss mindestens 5 Jahre betragen . Die Verlängerung können Sie uns formlos schriftlich mitteilen. Senden Sie Ihre Mitteilung an die im Kontakt angegebene Adresse mit der Zugabe: Friedhofsverwaltung
Umwandlung einer Grabstätte
Bei einer bestehenden Grabstätte haben Sie in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung auch während der Nutzungszeit die Möglichkeit, dieses in ein pflegefreies oder pflegearmes Grab umzuwandeln, wenn Sie das möchten. Für die Pflege durch die Friedhofsverwaltung fallen dann bis zum Laufzeitende Kosten an. Näheres stimmen Sie bitte mit der Friedhofsverwaltung ab.
Vorzeitige Rückgabe
Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig zurückgegeben werden. Bei dieser vorzeitigen Rückgabe fallen weiterhin Pflegekosten für die verbleibende Ruhezeit an.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/648758/show