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Rückgabe Grabstätte / Grabmal

Kurzbeschreibung

Beim Kauf einer Grabstätte wird eine bestimme Nutzungszeit vereinbart. Diese kann im Nachhinein verkürzt oder verlängert werden.

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen am Friedhofstelefon haben Zugriff auf alle zum betreffenden Grab gehörigen Daten und beraten Sie gern, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Verlängerung des Nutzungsrechtes

Die Möglichkeit, die Nutzungszeit für eine Grabstelle zu verlängern,  besteht nicht bei allen Grabarten, sondern nur bei Wahlgräbern.  Der Zeitraum der Verlängerung muss mindestens 5 Jahre betragen . Die Verlängerung können Sie uns formlos schriftlich mitteilen. Senden Sie Ihre Mitteilung an die im Kontakt angegebene Adresse mit der Zugabe: Friedhofsverwaltung

Umwandlung einer Grabstätte

Bei einer bestehenden Grabstätte haben Sie in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung auch während der Nutzungszeit die Möglichkeit, dieses in ein pflegefreies oder pflegearmes Grab umzuwandeln, wenn Sie das möchten. Für die Pflege durch die Friedhofsverwaltung fallen dann bis zum Laufzeitende Kosten an. Näheres stimmen Sie bitte mit der Friedhofsverwaltung ab.

Vorzeitige Rückgabe

Eine Grabstätte kann auch vor Ablauf der Ruhefrist vorzeitig zurückgegeben werden. Bei dieser vorzeitigen Rückgabe fallen weiterhin Pflegekosten für die verbleibende Ruhezeit an.


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Zuständige Einrichtungen