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Befahren des Friedhofes
Kurzbeschreibung
Wer das Grab seiner Angehörigen nicht mehr ohne Auto erreichen kann, bekommt eine Genehmigung zum Befahren des Friedhofs.
Beschreibung
Auf Antrag besteht die Möglichkeit, mit einem Fahrzeug auf das Friedhofsgelände zu fahren, wenn Sie zu Fuß die Grabstelle eines nahen Angehörigen nicht mehr erreichen können. Die Friedhofsverwaltung benötigt dazu einen wichtigen Grund (z.B. Nachweis für eine Schwerbehinderung)
Ein Antrag bei der Friedhofverwaltung ist erforderlich. Nutzen Sie dazu den hier verlinkten Antrag und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis
oder ärtzliche Bescheinigung über die Gehbehinderung
Verwandte Dienstleistungen
- Bestattungsauftrag
- Zulassung gewerblicher Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen in Solingen
- Antrag auf Umbettung
- Genehmigung zum Aufstellung eines Grabmals
- Rückgabe Grabstätte / Grabmal
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
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- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
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- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
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- 90-503 Friedhöfe und Objektbetreuung
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- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
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- Telefon:
0212 290-4830 - Fax:
0212 290-4803
- Telefon:
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