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Hundehalterumzug (Umzug innerhalb Solingens)

Kurzbeschreibung

Wer einen Hund für private Zwecke hält, muss Hundesteuer zahlen.

Beschreibung

Bei einem Umzug innerhalb Solingens, bei dem die Hundehaltung bestehen bleibt, hat eine Ummeldung zu erfolgen.

Die Ummeldung ist unbedingt schriftlich bzw. durch die nebenstehende Onlinedienstleistung beim Stadtdienst Steuern anzuzeigen.

Sollte nach dem Umzug die Hundehaltung nicht fortbestehen, hat eine Abmeldung zu erfolgen.