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Hundesteuerabmeldung

Kurzbeschreibung

Wer einen Hund für private Zwecke hält, muss Hundesteuer zahlen.

Beschreibung

Abmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen vom Hundehalter / von der Hundehalterin nach Veräußerung, Tod oder Wegzug des Hundes unbedingt schriftlich bzw. durch die nebenstehende Onlinedienstleistung beim Stadtdienst Steuern anzuzeigen.

Die noch vorhandene Hundesteuermarke ist an die Stadt Solingen zurückzugeben bzw. zurückzusenden.