Hundesteuerabmeldung
Kurzbeschreibung
Wer einen Hund für private Zwecke hält, muss Hundesteuer zahlen.
Beschreibung
Abmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen vom Hundehalter / von der Hundehalterin nach Veräußerung, Tod oder Wegzug des Hundes unbedingt schriftlich bzw. durch die nebenstehende Onlinedienstleistung beim Stadtdienst Steuern anzuzeigen.
Die noch vorhandene Hundesteuermarke ist an die Stadt Solingen zurückzugeben bzw. zurückzusenden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3616
- Fax:
- 0212 290-3606
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de