Hundesteuer - anmelden
Kurzbeschreibung
Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen.
Beschreibung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner/ihrer Haushaltsangehörigen in seinen/ihren Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3616
- Fax:
- 0212 290-3606
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de