Schmutzwassergebühren

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Dienstleistungsinformationen

Schmutzwassergebühren

Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. 

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.

Informationen zur Gebührenpflicht

Gebührenpflichtig sind

  • die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
  • die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Frischwasserbezugs.

Digitale Bescheide

Ihre Schmutzwassergebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben


Kosten

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers ermittelt.

Die aktuelle Gebührensätze finden Sie im Downloadbereich.

 

Reduzierung der Schmutzwassergebühr

Wird Trinkwasser zur Bewässerung des Gartens oder anderweitig so genutzt, ohne dass dadurch Abwasser entsteht, kann durch den Einbau eines Zwischenzählers die Schmutzwassergebühr um diese Menge reduziert werden.

Der Zählerstand sowie die Angabe des Verwendungszwecks ist den Technischen Betrieben Solingen innerhalb von einem Monat nach Zugang des Abrechnungsbescheides unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. 

In kürze finden Sie hier einen Online-Formular zu Gebührenreduzierung.


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Zuständige Kontaktpersonen