Hundehalterumzug (Umzug innerhalb Solingens)
Kurzbeschreibung
Wer einen Hund für private Zwecke hält, muss Hundesteuer zahlen.
Beschreibung
Bei einem Umzug innerhalb Solingens, bei dem die Hundehaltung bestehen bleibt, hat eine Ummeldung zu erfolgen.
Die Ummeldung ist unbedingt schriftlich bzw. durch die nebenstehende Onlinedienstleistung beim Stadtdienst Steuern anzuzeigen.
Sollte nach dem Umzug die Hundehaltung nicht fortbestehen, hat eine Abmeldung zu erfolgen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3616
- Fax:
- 0212 290-3606
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de