Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie auch die folgenden zusätzlichen Informationen:

Bei Wiederzulassungen und Umschreibungen von Kraftfahrzeugen wird zusätzlich noch danach unterschieden, ob sich das aktuelle Kennzeichen, die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter und/oder der Zulassungsbezirk ändern.

Die „Anträge“ stellen Sie bei der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde bearbeiten Ihren Antrag und lassen Ihnen die notwendigen Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ggf. Teil II bzw. wenn notwendig die Plakettenträger für Ihre Kfz-Kennzeichen) zustellen. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Erst nach Erhalt dieser Unterlagen darf das Fahrzeug wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei der Umschreibung und einer Mitnahme des Kfz-Kennzeichens besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Auch bei einer erfolgreichen Änderung der Adressdaten der Kfz-Halterin / des Kfz-Halters kann das Fahrzeug direkt weitergenutzt werden.

Ggf. ist ein Freilegen der Sicherheitscodes auf den Kfz-Kennzeichen bzw. den Zulassungsbescheinigungen Teil I und / oder Teil II notwendig. Ist dies der Fall, werden Sie gesondert darauf hingewiesen.

Welcher Antrag bzw. Geschäftsprozess für Ihr Fahrzeug möglich ist, wird in den nächsten Schritten ermittelt. Damit ein Antrag gestellt werden kann, dürfen keine Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Zahlungsvorgänge in Kfz-Zulassungsstellen bestehen.

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) finden Sie u. a. hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.