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Gewerbeanmeldung
Kurzbeschreibung
Gewerbeanmeldung nach § 14 oder 55c GewO
Beschreibung
Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald es ausgeübt wird.
Bitte beachten Sie dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.
Derjenige, der einen
- selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte usw.) oder
- einer Zweigniederlassung oder
- unselbstständigen Zweigstelle anfängt,
muss dieses bei der zuständigen Behörde anzeigen (anmelden). Das Gewerbe ist immer in der Stadt anzumelden, wo es betrieben wird (Betriebsstätte), egal, wo der Gewerbetreibende privat wohnt.
Befinden sich in einem Ort mehrere Betriebsstätten an verschiedenen Anschriften, so muss jede einzelne angemeldet werden.
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn durchzuführen. Die Unterlassung der Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B.:Gaststätten-, Makler-, Bewachergewerbe u.s.w.) ist die Erlaubnis mitzubringen.
- bei Handwerkstätigkeiten die der Meisterpflicht unterliegen, ist der Meisterbrief mitzubringen
Fristen
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit Betriebsbeginn vorzunehmen.
Weiterführende Informationen
Für Ihre elektronische Gewerbeanmeldung steht Ihnen das Wirtschafts-Service-Portal NRW zur Verfügung. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt, Ihre Gewerbeanmeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.
Hinweise und Besonderheiten
Eine telefonische Gewerbe Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ist nicht möglich!
Kosten
- Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung
- natürliche Personen und Personengesellschaften, deren Vertreter nicht juristische Personen sind:
26,00 EUR
- juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
33,00 EUR
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person:
13,00 EUR
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3620 - Fax:
0212 290-3669 - E-Mail:
gewerbe@solingen.de
- Telefon:
-
Gewerbeanmeldung nach § 14 oder 55c GewO
Ein Gewerbe ist anzumelden, sobald es ausgeübt wird.
Bitte beachten Sie dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.
Derjenige, der einen
- selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte usw.) oder
- einer Zweigniederlassung oder
- unselbstständigen Zweigstelle anfängt,
muss dieses bei der zuständigen Behörde anzeigen (anmelden). Das Gewerbe ist immer in der Stadt anzumelden, wo es betrieben wird (Betriebsstätte), egal, wo der Gewerbetreibende privat wohnt.
Befinden sich in einem Ort mehrere Betriebsstätten an verschiedenen Anschriften, so muss jede einzelne angemeldet werden.
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn durchzuführen. Die Unterlassung der Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gewerbeordnung (GewO)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B.:Gaststätten-, Makler-, Bewachergewerbe u.s.w.) ist die Erlaubnis mitzubringen.
- bei Handwerkstätigkeiten die der Meisterpflicht unterliegen, ist der Meisterbrief mitzubringen
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit Betriebsbeginn vorzunehmen.
Für Ihre elektronische Gewerbeanmeldung steht Ihnen das Wirtschafts-Service-Portal NRW zur Verfügung. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt, Ihre Gewerbeanmeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.
Eine telefonische Gewerbe Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung ist nicht möglich!
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/80863/show