• Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.

Gewerbeummeldung

Kurzbeschreibung

Ein Gewerbe ist umzumelden, sobald sein Sitz verlegt wird.

Bitte beachten Sie, dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.

Bitte benutzen Sie für Ihre Gewerbeummeldung das neue Wirtschafts-Service-Portal NRW. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt, Ihre Gewerbeummeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.

Beschreibung

Bei der Gewerbemeldestelle ist eine Ummeldung vorzunehmen bei

  • Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes
  • Wechsel bzw. Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen, das heißt Handel mit Waren oder Leistungen, der über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt ist

Ferner ist eine Mitteilung erforderlich bei

  • Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
  • Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
  • Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.

Die Gewerbean-, um- oder -abmeldung muss sofort dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheuit und Ordnung, Gewerbemeldestelle, angezeigt werden, ansonsten kann dieses mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Gewerbeummeldung berechtigt nicht zur Ausführung des Gewerbes am neuen Ort, wenn noch andere Genehmigungen einzuholen sind.