Baulasten - Eintragung

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Baulasten - Eintragung

Mit einer Baulast kann die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet.

Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von

  • Abstandflächen
  • Zufahrten
  • Vereinigung von Flurstücken
  • Nutzungsbeschränkungen
  • überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
  • Brandschutzabständen
  • Stellplätzen

Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.


Rechtsgrundlagen

Bei der Erstellung der Antragsunterlagen ist die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) zu beachten.


Unterlagen

Für die Beantragung nutzen Sie gerne das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Eintragung einer Baulast“. Zusätzlich sind Baulastpläne erforderlich, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Die Pläne können vom Stadtdienst Kataster der Stadt Solingen oder „öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren“ erstellt werden. Die Pläne müssen im Original eingereicht werden.


Kosten

Gebühren für die Eintragung der Baulast sowie Auskünften richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Die Kosten der Planerstellung ergeben sich aus der Kostenordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO).


Hinweise und Besonderheiten

Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.


Verwandte Dienstleistungen


Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistungen

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen