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Dienstleistungsinformationen
Baulasten - Eintragung
Mit einer Baulast kann die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet.
Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von
- Abstandflächen
- Zufahrten
- Vereinigung von Flurstücken
- Nutzungsbeschränkungen
- überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
- Brandschutzabständen
- Stellplätzen
Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.
Rechtsgrundlagen
Bei der Erstellung der Antragsunterlagen ist die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) zu beachten.
Unterlagen
Für die Beantragung nutzen Sie gerne das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Eintragung einer Baulast“. Zusätzlich sind Baulastpläne erforderlich, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Die Pläne können vom Stadtdienst Kataster der Stadt Solingen oder „öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren“ erstellt werden. Die Pläne müssen im Original eingereicht werden.
Kosten
Gebühren für die Eintragung der Baulast sowie Auskünften richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Die Kosten der Planerstellung ergeben sich aus der Kostenordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO).
Hinweise und Besonderheiten
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- 63 Bauaufsicht
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
bauaufsicht@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Zwanzig
Abteilungsleitung- Telefon:
- 0212 290-4284
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
-
Frau Eltze-Fühner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0212 290-4285
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von
- Abstandflächen
- Zufahrten
- Vereinigung von Flurstücken
- Nutzungsbeschränkungen
- überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
- Brandschutzabständen
- Stellplätzen
Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.
Für die Beantragung nutzen Sie gerne das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Eintragung einer Baulast“. Zusätzlich sind Baulastpläne erforderlich, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Die Pläne können vom Stadtdienst Kataster der Stadt Solingen oder „öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren“ erstellt werden. Die Pläne müssen im Original eingereicht werden.
Gebühren für die Eintragung der Baulast sowie Auskünften richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Die Kosten der Planerstellung ergeben sich aus der Kostenordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO).
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Zwanzig
Abteilungsleitung
2.050
Frau
Eltze-Fühner
Sachbearbeitung
2.041