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Baulasten - Löschung
Kurzbeschreibung
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.
Beschreibung
Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung für die beabsichtigte Löschung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Löschung einer Baulast“.
Hinweise und Besonderheiten
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.
Kosten
50,00 Euro bis 250,00 Euro
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 63 Bauaufsicht
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
bauaufsicht@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Zwanzig
Abteilungsleitung- Telefon:
- 0212 290-4284
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
-
Frau Eltze-Fühner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0212 290-4285
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.
Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung für die beabsichtigte Löschung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Löschung einer Baulast“.
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/749549/show