Baulasten - Löschung
Kurzbeschreibung
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.
Beschreibung
Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung für die beabsichtigte Löschung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Löschung einer Baulast“.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau EltzeSachbearbeitung
- Tel:
- 0212 290-4285
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de