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Dienstleistungsinformationen
Baulasten - Löschen
Der durch die Baulast begünstigte oder belastete Grundstückseigentümer kann beantragen, dass eine Baulast gelöscht wird.
Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung für die beabsichtigte Löschung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Löschung einer Baulast“.
Kosten
50,00 Euro bis 250,00 Euro
Hinweise und Besonderheiten
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- 63 Bauaufsicht
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
bauaufsicht@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Zwanzig
Abteilungsleitung- Telefon:
- 0212 290-4284
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
-
Frau Eltze-Fühner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 0212 290-4285
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung für die beabsichtigte Löschung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Löschung einer Baulast“.
50,00 Euro bis 250,00 Euro
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Zwanzig
Abteilungsleitung
2.050
Frau
Eltze-Fühner
Sachbearbeitung
2.041