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Baulasten - Eintragung

Kurzbeschreibung

Mit einer Baulast kann die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet.

Beschreibung

Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von

  • Abstandflächen
  • Zufahrten
  • Vereinigung von Flurstücken
  • Nutzungsbeschränkungen
  • überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
  • Brandschutzabständen
  • Stellplätzen

Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.