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Baulasten - Eintragung

Kurzbeschreibung

Mit einer Baulast kann die Genehmigung eines sonst nicht genehmigungsfähigen Bauvorhabens ermöglicht werden. Dabei übernimmt ein Grundstückseigentümer eine Verpflichtung, die sein Grundstück zu Gunsten des Antragstellers belastet.

Beschreibung

Baulasten dienen zum Beispiel der Sicherung von

  • Abstandflächen
  • Zufahrten
  • Vereinigung von Flurstücken
  • Nutzungsbeschränkungen
  • überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen
  • Brandschutzabständen
  • Stellplätzen

Zur Übernahme einer Baulast unterschreibt der Grundstückseigentümer ein Protokoll, das mit den Plänen im Baulastenverzeichnis der Stadt verwaltet wird. Das Baulastenverzeichnis wird durch den Stadtdienst Bauaufsicht gepflegt.


Rechtsgrundlagen

Bei der Erstellung der Antragsunterlagen ist die Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) zu beachten.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung nutzen Sie gerne das nebenstehende Online-Formular „Antrag auf Eintragung einer Baulast“. Zusätzlich sind Baulastpläne erforderlich, die die von der Beschränkung oder der Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die Rechte benennen. Die Pläne können vom Stadtdienst Kataster der Stadt Solingen oder „öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren“ erstellt werden. Die Pläne müssen im Original eingereicht werden.


Hinweise und Besonderheiten

Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, ist es empfehlenswert, dass Sie sich mit der angegebenen Kontaktperson in Verbindung setzen.


Kosten

Gebühren für die Eintragung der Baulast sowie Auskünften richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO). Die Kosten der Planerstellung ergeben sich aus der Kostenordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO).


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen