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Hundeanmeldung - erlaubnispflichtige Hunde

Kurzbeschreibung

Je nachdem, ob ein kleiner Hund, ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rasse" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.

Beschreibung

Unabhängig von der Größe und dem Gewicht des Hundes ist für folgende Hunderassen und Kreuzungen, in denen diese Rassen enthalten sind, eine Erlaubnis des Veterinäramtes erforderlich:

 

gefährliche Hunde

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der zuständigen Ordnungsbehörde festgestellt wurde

 

Hunde bestimmter Rassen

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

 

Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp (äußeres Erscheinungsbild) einer der oben genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen erfolgt eine Begutachtung durch einen amtlichen Tierarzt des Bergischen Veterinäramtes. Die Hundehalterin/der Hundehalter hat nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

 

Hunderassen, die nicht nach FCI und/oder VdH anerkannt sind, können Kreuzungen mit den o.g. Rassen sein; deshalb sind diese Hunde grundsätzlich zur Rassefeststellung vorzustellen.

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