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Hundeanmeldung - große Hunde

Kurzbeschreibung

Je nachdem, ob ein kleiner Hund, ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rasse" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.

Beschreibung

Wann ist ein Hund ein großer Hund im Sinne des § 11 LHundG NRW?

 

  • wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht
  • wenn er nicht unter die gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen fällt
  • auch Hunde, die die oben genannten Maße aufgrund ihres Alters noch nicht erreicht haben, unterliegen dem § 11 Abs. 1 LHundG, wenn zu erwarten ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden
  • Bei Mischlingen, bei denen die Größe und das Gewicht noch nicht abschätzbar sind, ist eine Anmeldung erst dann erforderlich, wenn der Hund tatsächlich größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg geworden ist

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