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Zählerstände und Gartenwasserzähler
Kurzbeschreibung
Hier können Sie ihre Zählerstände für die Jahresabrechnung erfassen oder auch einen neuen Gartenwasserzähler anmelden.
Beschreibung
Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.
Gebührenpflichtig sind
- die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
- die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Eintrag des Gebührenpflichtigen im Grundbuch und endet mit der Löschung des Gebührenpflichtigen aus dem Grundbuch.
Reduzierung der Schmutzwassergebühren
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird in Solingen der sogenannte Frischwassermaßstab zugrunde gelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die dem öffentlichen Versorgungsnetz oder dem eigenen Brunnen entnommenen Frischwassermengen über die Grundstücksentwässerungsleitungen wieder dem städtischen Kanal zugeführt werden. Für Wassermengen, die nicht abgeleitet werden, weil sie verdampfen bzw. verdunsten, in die Produktion eingehen, als Tränkwasser oder Gießwasser verbraucht werden, kann bei entsprechendem Nachweis ein Abzug beantragt werden. Die Verwendung von Schwimmbadwasser im Gartenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr" im Downloadbereich.
Verfahrensablauf
Anmeldung des Gartenwasserzählers
- Kaufen Sie einen geeichten Zwischenzähler. Dieser ist zum Beispiel in Baumärkten, im Sanitärfachhandel oder online erhältlich.
- Sie können den Außenwasserzähler an Ihren Außerwasserhahn selbstständig anschließen. Ein direkter Einbau des Zählers in der Wasserleitung ist ausschließlich durch einen Installateur möglich
- Den Einbau des Zwischenzählers über das Online-Formular anmelden.
Benötigte Unterlagen:
- Einbaudatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Foto des Zählers (Erkennbar muss die Eichung und der Anfangszählerstand sein)
- Kopie des Kaufbeleges/ der Rechnung des Installateurs
Jährliche Meldung des Zählerstands
- Jährlich über das Online-Formular den aktuellen Zwischenzählerstand mitteilen.
Benötigte Unterlagen:
- Ablesedatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Foto des Zählers (optional)
Fristen
Ihr Zählerstand ist jährlich frühestens bei der Ablesung des Hauptwasserzählers jedoch spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides unaufgefordert schriftlich (Brief, E-Mail, Online-Portal) bei den Technischen Betrieben Solingen von Ihnen einzureichen.
Kosten
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers ermittelt.
Die aktuelle Gebührensätze finden Sie im Downloadbereich.
Information über mögliche Gebührenermäßigung erhalten Sie bei den seitlich aufgeführten Mitarbeitern der Technischen Betrieben Solingen, Abteilung Grundabgaben.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1042 Entwässerung
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4300 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Groß
Gemarkung Ohligs (nur PLZ-Bereich 42699) Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4213
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Muhr
Gemarkung Ohligs (nur PLZ-Bereich 42699) Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4359
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Mannz
Gemarkungen Höhscheid und Burg Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4334
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Herr Muhr
Gemarkung Dorp Kassenzeichen 8.8001.24xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4328
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Ruccius
Gemarkungen Solingen und Gräfrath Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4461
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Melcher
Wald Straßen-Namen A bis I- Telefon:
- 0212 290-4213
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Sadowski
Wald Straßen-Namen J bis Z- Telefon:
- 0212 290-4167
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Skowasch
Allgemeine Rückfragen- Telefon:
- 0212 290-4346
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Kniese
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 0212 290-4331
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Hier können Sie ihre Zählerstände für die Jahresabrechnung erfassen oder auch einen neuen Gartenwasserzähler anmelden.
Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentlichen Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen die Schmutzwassergebühr. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der eingeleiteten Menge. Diese Menge entspricht der verbrauchten Menge Trinkwasser.
Gebührenpflichtig sind
- die Eigentümer/ Eigentümerinnen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke oder
- die Erbbauberechtigten, von denen die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes ausgeht.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Eintrag des Gebührenpflichtigen im Grundbuch und endet mit der Löschung des Gebührenpflichtigen aus dem Grundbuch.
Reduzierung der Schmutzwassergebühren
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühr wird in Solingen der sogenannte Frischwassermaßstab zugrunde gelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die dem öffentlichen Versorgungsnetz oder dem eigenen Brunnen entnommenen Frischwassermengen über die Grundstücksentwässerungsleitungen wieder dem städtischen Kanal zugeführt werden. Für Wassermengen, die nicht abgeleitet werden, weil sie verdampfen bzw. verdunsten, in die Produktion eingehen, als Tränkwasser oder Gießwasser verbraucht werden, kann bei entsprechendem Nachweis ein Abzug beantragt werden. Die Verwendung von Schwimmbadwasser im Gartenbereich ist grundsätzlich nicht zulässig.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt "Abzugsmengen bei der Schmutzwassergebühr" im Downloadbereich.
Verfahrensablauf
Anmeldung des Gartenwasserzählers
- Kaufen Sie einen geeichten Zwischenzähler. Dieser ist zum Beispiel in Baumärkten, im Sanitärfachhandel oder online erhältlich.
- Sie können den Außenwasserzähler an Ihren Außerwasserhahn selbstständig anschließen. Ein direkter Einbau des Zählers in der Wasserleitung ist ausschließlich durch einen Installateur möglich
- Den Einbau des Zwischenzählers über das Online-Formular anmelden.
Benötigte Unterlagen:
- Einbaudatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Foto des Zählers (Erkennbar muss die Eichung und der Anfangszählerstand sein)
- Kopie des Kaufbeleges/ der Rechnung des Installateurs
Jährliche Meldung des Zählerstands
- Jährlich über das Online-Formular den aktuellen Zwischenzählerstand mitteilen.
Benötigte Unterlagen:
- Ablesedatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Foto des Zählers (optional)
Ihr Zählerstand ist jährlich frühestens bei der Ablesung des Hauptwasserzählers jedoch spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Abrechnungsbescheides unaufgefordert schriftlich (Brief, E-Mail, Online-Portal) bei den Technischen Betrieben Solingen von Ihnen einzureichen.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/662605/show