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Niederschlagsgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Einleitung des Regenwassers in das öffentliche Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen eine Niederschlagswassergebühr.
Beschreibung
Informationen zur Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Kanalbenutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Digitale Bescheide
Ihre Niederschlagsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Kosten
Beachten Sie bitte die Entwässerungssatzung unter Downloads.
Gebührenermäßigung
Auf Grundlage der Entwässerungssatzung können Ermäßigungen gewährt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise unter Kosten.
Gebührenermäßigungen sind in folgenden Fällen möglich:
- Dachbegrünung: abzüglich 75 % der relevanten Fläche
- Versickerungsanlage mit Notüberlauf: abzüglich 50 % der relevanten Fläche (Bezüglich der Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung)
- Brauchwasseranlage ohne Überlauf an den Kanal: abzüglich 50 % der relevanten Fläche
Anträge auf Gebührenermäßigungen sind nur schriftlich möglich. Als Belege sind Rechnungen, Fotos sowie Unternehmerbescheinigungen erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1042 Entwässerung
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4300 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Muhr
Gemarkung Ohligs (nur PLZ-Bereich 42699) Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4359
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-4334
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Kniese
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 0212 290-4331
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Skowasch
Allgemeine Rückfragen- Telefon:
- 0212 290-4346
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Ruccius
Gemarkungen Solingen und Gräfrath Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4461
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Für die Einleitung des Regenwassers in das öffentliche Kanalnetz erhebt die Stadt Solingen eine Niederschlagswassergebühr.
Informationen zur Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Kanalbenutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Digitale Bescheide
Ihre Niederschlagsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/662601/show