BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Fäkalschlammentsorgungsgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Fäkalschlammentsorgung von Gründstückskläranlagen erhebt die Stadt Solingen eine Fäkalschlamm-Entsorgungsgebühr.
Beschreibung
Einige Grundstücke in Solingen sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In diesen Fällen wird das häusliche Abwasser entweder in eine abflusslose Grube oder in eine Kleinkläranlage eingeleitet. Diese Anlagen werden als Grundstücksentwässerungsanlagen bezeichnet.
Informationen zur Gebührenpflicht
- Gebührenpflichtig ist, wer am Tag der Einleitung im Grundbuch eingetragener Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ist.
- Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist nicht möglich.
- Erfogt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger oder die Rechtsnachfolgerin (in der Regel der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
- Das Amtsgericht nimmt die Eintragung im Grundbuch vor und informiert die Technischen Betriebe Solingen über den Eigentumswechsel.
Digitale Bescheide
Ihre Bescheide zu den Fäkalschlammentsorgungsgebühren können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Forderungen zu Grundlagen, zum Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen und zu den vorgeschriebenen Entleerungsintervallen und Gebühren finden Sie in folgenden Gesetzestexten:
- Entsorgungssatzung (Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Solingen)
Kosten
Die Gebühr wird nach der Menge des abgesaugten Anlageninhaltes sowie des eventuell erforderlichen Spülwassers berechnet. Hinzu kommen die Transportkosten, die der Abfuhrunternehmer erhebt.
Die Erhebung der Fäkalschlammentsorgungsgebühr erfolgt auf Grundlage der vom Rat der Stadt Solingen beschlossenen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Solingen (Entsorgungssatzung).
Diese Satzung und ein Gebührenüberblick stehen als Download zur Verfügung.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1042 Entwässerung
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4300 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Muhr
Gemarkung Ohligs (nur PLZ-Bereich 42699) Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4359
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-4334
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Kniese
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 0212 290-4331
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Skowasch
Allgemeine Rückfragen- Telefon:
- 0212 290-4346
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Ruccius
Gemarkungen Solingen und Gräfrath Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4461
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Für die Fäkalschlammentsorgung von Gründstückskläranlagen erhebt die Stadt Solingen eine Fäkalschlamm-Entsorgungsgebühr.
Einige Grundstücke in Solingen sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In diesen Fällen wird das häusliche Abwasser entweder in eine abflusslose Grube oder in eine Kleinkläranlage eingeleitet. Diese Anlagen werden als Grundstücksentwässerungsanlagen bezeichnet.
Informationen zur Gebührenpflicht
- Gebührenpflichtig ist, wer am Tag der Einleitung im Grundbuch eingetragener Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke ist.
- Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist nicht möglich.
- Erfogt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der Rechtsnachfolger oder die Rechtsnachfolgerin (in der Regel der Erwerber) gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch.
- Das Amtsgericht nimmt die Eintragung im Grundbuch vor und informiert die Technischen Betriebe Solingen über den Eigentumswechsel.
Digitale Bescheide
Ihre Bescheide zu den Fäkalschlammentsorgungsgebühren können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Die gesetzlichen Forderungen zu Grundlagen, zum Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen und zu den vorgeschriebenen Entleerungsintervallen und Gebühren finden Sie in folgenden Gesetzestexten:
- Entsorgungssatzung (Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Solingen)