Abfallgebühren

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Dienstleistungsinformationen

Abfallgebühren

Für die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall erhebt die Stadt Solingen eine Entsorgungsgebühr.

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr wird durch die Menge und Größe der vorhandenen Bio- und Restmülltonnen bestimmt. Die Änderung des vorhandenen Tonnenbestands kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

Informationen zur Gebührenpflicht

  • Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die Eigentümer/ Eigentümerinnen der angeschlossenen Grundstücke.
  • Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
  • Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.
  • Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist.

Informationen zum Eingentumswechsel

z. B. durch Kauf oder Verkauf

  • Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch. Das Amtsgericht gibt die Information darüber direkt an die Technischen Betriebe Solingen weiter.

Digitale Bescheide

Ihre Abfallgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben


Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Landes-Abfallgesetz NRW

Abfallwirtschaftssatzung Stadt Solingen


Kosten

  • Die Abfallentsorgungsgebühr wird in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen festgelegt.
  • Die Gebühr richtet sich nach dem Bestand und dem Volumen der aufgestellten Restmüll- und Biotonnen. Einen Überblick finden Sie im Download-Bereich.
  • Sie wird ausschließlich durch das Volumen bestimmt und ist damit linear.
  • Wertstofftonnen sind gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Die Satzung schreibt vor, wie groß die Restmülltonne sein muss. Für jede Person, die in einem Haus wohnt, müssen 15 Liter je Woche bereit stehen. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist nur bei Kompstierung auf dem eigenen Grundstück oder Nutzung der Biotonne möglich.

Beratungen zur Optimierung des Tonnenbestands und zur Abfallvermeidung erhalten Sie durch die Abfallberatung, siehe Kontakte.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen