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Abfallgebühren
Kurzbeschreibung
Für die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall erhebt die Stadt Solingen eine Entsorgungsgebühr.
Beschreibung
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr wird durch die Menge und Größe der vorhandenen Bio- und Restmülltonnen bestimmt. Die Änderung des vorhandenen Tonnenbestands kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen.
Informationen zur Gebührenpflicht
- Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die Eigentümer/ Eigentümerinnen der angeschlossenen Grundstücke.
- Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.
- Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist.
Informationen zum Eingentumswechsel
z. B. durch Kauf oder Verkauf
- Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch. Das Amtsgericht gibt die Information darüber direkt an die Technischen Betriebe Solingen weiter.
Digitale Bescheide
Ihre Abfallgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Landes-Abfallgesetz NRW
Abfallwirtschaftssatzung Stadt Solingen
Hinweise und Besonderheiten
Die Satzung schreibt vor, wie groß die Restmülltonne sein muss. Für jede Person, die in einem Haus wohnt, müssen 15 Liter je Woche bereit stehen. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist nur bei Kompstierung auf dem eigenen Grundstück oder Nutzung der Biotonne möglich.
Beratungen zur Optimierung des Tonnenbestands und zur Abfallvermeidung erhalten Sie durch die Abfallberatung, siehe Kontakte.
Kosten
- Die Abfallentsorgungsgebühr wird in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Solingen festgelegt.
- Die Gebühr richtet sich nach dem Bestand und dem Volumen der aufgestellten Restmüll- und Biotonnen. Einen Überblick finden Sie im Download-Bereich.
- Sie wird ausschließlich durch das Volumen bestimmt und ist damit linear.
- Wertstofftonnen sind gebührenfrei.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1043 Sonstige Grundbesitzabgaben
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4548 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Wege
Gemarkungen Solingen und Dorp Kassenzeichen 8.8001.19xx.xxxx.x und 8.8001.24xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4324
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Rödder
Gemarkungen Höhscheid und Gräfrath; Kassenzeichen 8.8001.38xx.xxxx.x und 8.8001.43xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4333
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Herr Schönfeld
Gemarkung Ohligs und Burg Kassenzeichen 8.8001.57xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4358
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
-
Frau Zander
Gemarkungen Wald und Burg Kassenzeichen 8.8001.62xx.xxxx.x und 8.8001.76xx.xxxx.x- Telefon:
- 0212 290-4345
- E-Mail:
- tbs.grundabgaben@solingen.de
Für die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall erhebt die Stadt Solingen eine Entsorgungsgebühr.
Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr wird durch die Menge und Größe der vorhandenen Bio- und Restmülltonnen bestimmt. Die Änderung des vorhandenen Tonnenbestands kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen.
Informationen zur Gebührenpflicht
- Gebührenpflichtig für die Hausabfallentsorgung sind die Eigentümer/ Eigentümerinnen der angeschlossenen Grundstücke.
- Eine Abrechnung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsgemäß nicht möglich.
- Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Anschluss eines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Sie endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschluss- und Benutzungspflicht entfällt.
- Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist.
Informationen zum Eingentumswechsel
z. B. durch Kauf oder Verkauf
- Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der neue Eigentümer gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag der Eintragung im Grundbuch. Das Amtsgericht gibt die Information darüber direkt an die Technischen Betriebe Solingen weiter.
Digitale Bescheide
Ihre Abfallgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Landes-Abfallgesetz NRW
Abfallwirtschaftssatzung Stadt Solingen
Die Satzung schreibt vor, wie groß die Restmülltonne sein muss. Für jede Person, die in einem Haus wohnt, müssen 15 Liter je Woche bereit stehen. Eine Unterschreitung dieser Vorgabe ist nur bei Kompstierung auf dem eigenen Grundstück oder Nutzung der Biotonne möglich.
Beratungen zur Optimierung des Tonnenbestands und zur Abfallvermeidung erhalten Sie durch die Abfallberatung, siehe Kontakte.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/661734/show