Jugendschöffenwahl

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Dienstleistungsinformationen

Jugendschöffenwahl

Die letzte Schöffenwahl fand 2023 statt.

Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und dauert fünf Jahre.

Ab sofort können Sie sich bei der Stadtverwaltung Solingen - Stadtdienst Jugend - als Jugendschöffin oder Jugendschöffe bewerben. Die Wahl der Schöffen für das allgemeine Schöffenamt wird gesondert vom Stadtdienst Recht organisiert.

Wer kann Jugendschöffe werden?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind, in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

...und wer nicht?
Wer unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde (auch auf Bewährung) oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bewerbung

Sie können sich bis zum 15.04.2023 online bewerben. 

Schriftliche Bewerbungsformulare sind in den Bürgerbüros erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular übersenden Sie bitte bis zum 15.04.2023 im Original in einem frankierten Umschlag an die Klingenstadt Solingen, Stadtdienst Jugend, z. H. Monika Eller, Walter-Scheel-Platz 1,  42651 Solingen.

Alternativ können die Bewerbungen auch in den Bürgerbüros und im Rathaus abgegeben werden.


Fristen

Bis zum 15.04.2023


Weitere Informationen

 


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