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Schöffenwahl

Kurzbeschreibung

Die letzte Schöffenwahl fand 2023 statt.

Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und dauert fünf Jahre.

Beschreibung

Wer möchte Schöffin oder Schöffe werden?

Ab sofort können Sie sich bei der Stadtverwaltung Solingen - Stadtdienst Recht - als Schöffin oder Schöffe bewerben. Die Wahl der Schöffen für das Jugendschöffenamt wird gesondert vom Stadtdienst Jugend organisiert.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden (auch auf Bewährung) oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Berechtigung zur Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Darüber hinaus sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und ähnlich Tätige) sowie Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bewerbung

Sie können sich bis zum 15.04.2023 online bewerben. 

Alternativ halten wir ein schriftliches Bewerbungsformular zum Download bereit. Sie erhalten es auch in den Bürgerbüros. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular übersenden Sie bitte bis zum 15.04.2023 im Original in einem frankierten Umschlag an die

Klingenstadt Solingen
Stadtdienst Recht
Walter-Scheel-Platz 1
42601 Solingen

 

Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch in den Bürgerbüros oder im Rathaus abgeben.

 

Sie wollen sich über das Schöffenamt informieren?

Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. - bieten Anfang 2023 mehrere Informationsveranstaltungen für Interessenten an. Auch die Volkshochschulen führen hierzu Abendveranstaltungen durch.

In den Bürgerbüros finden Sie Flyer mit weiteren Informationen zum Schöffenamt.


Fristen

Bis zum 15.04.2023


Weiterführende Informationen

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen