Gewerbeabmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbeabmeldung

Ein Gewerbe ist abzumelden, sobald seine Aufgabe feststeht.

Bitte beachten Sie, dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.

Sollten Sie den Betrieb in Solingen aufgeben oder möchten Sie das Gewerbe komplett in eine andere Stadt verlegen, so ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.

Dies kann schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises beifügen) - unter Angabe der vollständigen Personalien und des Datums der Betriebsaufgabe - erfolgen.

Bitte benutzen Sie für Ihre Gewerbeabmeldung das neue Wirtschafts-Service-Portal NRW. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt Ihre Gewerbeabmeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.


Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
  • bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.

Fristen

Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Betriebsaufgabe vorzunehmen.


Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.

Es wird gebeten, nach Möglichkeit die bargeldlose Überweisung per EC-Kartenzahlung zu nutzen. Sofern schriftlich beantragt, wird eine Rechnung mit der Zweitschrift versendet.


Hinweise und Besonderheiten

  • Eine telefonische Gewerbeabmeldung ist nicht möglich!
  • eine schriftliche Bescheinigung wird dem Betroffenen ausgehändigt.
  • Es erfolgt eine automatische Mitteilung per elektronischen Datenabgleich an das Finanzamt über An- / Um- / bzw. Abmeldung des Gewerbes. Es entbindet den Gewerbetreibenden jedoch nicht von evtl. Informationspflichten gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
  • Gewerbetreibende, welche aufgrund fehlender oder nur mangelhafter Kenntnisse der deutschen Sprache nicht in der Lage sind, selber die notwendigen Angaben zu einer An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes zu machen, müssen sich eines vereidigten Dolmetschers bedienen. Die entsprechenden Kontaktdaten findet man auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf: dolmetscher-uebersetzer.nrw.de

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