Gewerbeabmeldung
Kurzbeschreibung
Ein Gewerbe ist abzumelden, sobald seine Aufgabe feststeht.
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass für JEDE Gewerbemeldung IMMER ein Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird dies nicht mitgeschickt, kann und wird die Gewerbemeldung nicht bearbeitet werden.
Sollten Sie den Betrieb in Solingen aufgeben oder möchten Sie das Gewerbe komplett in eine andere Stadt verlegen, so ist eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen.
Dies kann schriftlich (bitte Kopie des Personalausweises beifügen) - unter Angabe der vollständigen Personalien und des Datums der Betriebsaufgabe - erfolgen.
Bitte benutzen Sie für Ihre Gewerbeabmeldung das neue Wirtschafts-Service-Portal NRW. Über das Portal können Sie bequem, Schritt für Schritt Ihre Gewerbeabmeldung durchführen. Es wird ein Servicekonto.NRW oder ein Unternehmenskonto für das Wirtschafts-Service-Portal benötigt.
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Zuständige Einrichtungen
33-32 Gewerbe, Märkte und Gaststättenaufsicht
- Verwaltungsgebäude Gasstraße
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3620
- Fax:
- 0212 290-3669
- E-Mail:
- gewerbe@solingen.de