BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Einfache Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung
Beschreibung
Sie können auf diesem Wege eine einfache Meldebescheinigung online beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Solingen gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
für die Online-Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich
Fristen
keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag. Die einfache Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.
Weiterführende Informationen
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Bescheinigung zum Beispiel für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei. Gebührenfreie Erstellung ist damit nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Voraussetzungen
aktueller Wohnsitz ist in Solingen gemeldet
Kosten
Die Gebühr beträgt 9,00 € .
Gebührenfrei sind:
- Bescheinigungen für das Versorgungsamt, wenn Sie die entsprechende Anforderung des Versorgungsamtes vorlegen,
- Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur vorlegen müssen,
- Meldebescheinigungen (Lebensbescheinigungen) für deutsche Renten (nur mit Behördencharakter, gilt nicht für private Zusatz- oder Firmenrenten), wenn Sie eine entsprechende Anforderung des Rententrägers vorlegen,
- Meldebescheinigungen auf Vordrucken für Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss),
- Bescheinigungen für die Arbeitsagentur, nur wenn Sie eine entsprechende Anforderung vorlegen.
Eine nachträgliche Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-112 Bürgerbüro Ohligs
-
- Grünstraße 2
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-0 - Fax:
0212 290-3609 - E-Mail:
buergerbuero@solingen.de
- Telefon:
-
Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung
Sie können auf diesem Wege eine einfache Meldebescheinigung online beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Solingen gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
§ 18 Bundesmeldegesetz
für die Online-Beantragung sind keine Unterlagen erforderlich
aktueller Wohnsitz ist in Solingen gemeldet
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag. Die einfache Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.
keine Fristen
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie eine Meldebescheinigung zu beantragen. Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit. Der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können.
Eine Bescheinigung zum Beispiel für gesetzliche (deutsche) Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei. Gebührenfreie Erstellung ist damit nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2250/show