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Genehmigungsverfahren nach § 127 TKG

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Für den Glasfaserausbau wird u.a. eine wegerechtliche Genehmigung gemäß § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt. Diese Genehmigung ist erforderlich, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen nutzen zu dürfen. Sie wird von der jeweils zuständigen Wegebaulastträgerin bzw. Behörde erteilt und stellt sicher, dass die Nutzung der öffentlichen Flächen rechtlich zulässig und mit den örtlichen Anforderungen abgestimmt ist.