Genehmigungsverfahren nach § 127 TKG
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Für den Glasfaserausbau wird u.a. eine wegerechtliche Genehmigung gemäß § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt. Diese Genehmigung ist erforderlich, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen nutzen zu dürfen. Sie wird von der jeweils zuständigen Wegebaulastträgerin bzw. Behörde erteilt und stellt sicher, dass die Nutzung der öffentlichen Flächen rechtlich zulässig und mit den örtlichen Anforderungen abgestimmt ist.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Gebäude Gottlieb-Heinrich-Straße
- Gottlieb-Heinrich-Straße 10
- 42719 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4599
- Fax:
- 0212 29074-4599
- E-Mail:
- glasfaserausbau@solingen.de