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Fertigstellungsanzeige Denkmalpflege

Kurzbeschreibung

Die Bauherrschaft hat gemäß der erteilten denkmalrechtlichen Erlaubnis die Fertigstellung der erlaubten Arbeiten spätestens eine Woche nach Beendigung der Arbeiten der Denkmalbehörde in Textform mitzuteilen.

Beschreibung

Dabei sind mitzuteilen:
• Angaben zur Maßnahme und dem Baudenkmal / Denkmalbereich,
• Angaben zum Antragsteller,
• Angabe, wann die Arbeiten fertig gestellt werden / wurden.