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Baubeginnanzeige Denkmalpflege

Kurzbeschreibung

Die Bauherrschaft hat gemäß der erteilten denkmalrechtlichen Erlaubnis den Ausführungsbeginn und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr vor Beginn der Arbeiten der Denkmalbehörde in Textform mitzuteilen.

Beschreibung

Dabei sind mitzuteilen:
• Angaben zur Maßnahme und dem Baudenkmal / Denkmalbereich,
• Angaben zum Antragsteller,
• Angabe, ob die Arbeiten in Eigenleistung und / oder durch eine Fachfirma ausgeführt werden.