Baubeginnanzeige Denkmalpflege
Kurzbeschreibung
Die Bauherrschaft hat gemäß der erteilten denkmalrechtlichen Erlaubnis den Ausführungsbeginn und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr vor Beginn der Arbeiten der Denkmalbehörde in Textform mitzuteilen.
Beschreibung
Dabei sind mitzuteilen:
• Angaben zur Maßnahme und dem Baudenkmal / Denkmalbereich,
• Angaben zum Antragsteller,
• Angabe, ob die Arbeiten in Eigenleistung und / oder durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
61-4 Denkmalschutz, Stadtbildpflege
- Rathaus
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
- Tel:
- 0212 290-4423
- E-Mail:
- denkmalpflege@solingen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Frau LohrengelAbteilungsleitung
- Tel:
- 0212 290-4425
- E-Mail:
- m.lohrengel@solingen.de
Frau RöbkesSachbearbeitung
- Tel:
- 0212 290-4235
- E-Mail:
- d.roebkes@solingen.de
Frau MarxSachbearbeitung
- Tel:
- 0212 290-4424
- E-Mail:
- m.marx@solingen.de
Frau KlohsSachbearbeitung
- Tel:
- 0212 290-4423
- E-Mail:
- j.klohs@solingen.de