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Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen

Kurzbeschreibung

Die vollständige Beseitigung von

  • Anlagen nach § 62 Absatz 1 BauO NRW 2018,
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 3,
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Meter

ist grundsätzlich verfahrensfrei. Ein Genehmigungsverfahren wird in diesen Fällen nur auf Wunsch und Antrag der Bauherrschaft durchgeführt.

Beschreibung

Für die vollständige Beseitigung aller anderen Gebäude oder baulichen Anlagen ist das Anzeigeverfahren nach § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018 durchzuführen. Den zugehörigen Antragsassistenten finden Sie unter Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen.

Unter Beseitigung im Sinne von § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018 ist nur die vollständige Beseitigung einer Anlage zu verstehen. Soll die Anlage hingegen nur teilweise beseitigt werden, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage. In dem Fall ist daher ein Bauantrag erforderlich. Diesen können Sie ebenfalls bevorzugt online über die entsprechenden Dienstleistungsseiten einreichen.

Der Antrag ist über das Bauportal.NRW zu stellen (externer Link).