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Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte - Festsetzung

Kurzbeschreibung

 

Wer eine Messe, eine Ausstellung, ein Volksfest oder einen Markt ausrichten will, benötigt dafür die Festsetzung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde.

 

Beschreibung

 

Die zuständige Behörde setzt auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters eine Veranstaltung fest, die die Voraussetzungen der Gewerbeordnung für eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt oder einen Spezial- oder Jahrmarkt erfüllt.

Die Festsetzung enthält Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung.

Im Antrag sind Angaben über Gegenstand, Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung anzugeben.

Mit der Festsetzung kommen die Ausführenden der Veranstaltung in den Genuss der damit verbundenen Sonderregelungen, der sogenannten Marktprivilegien (zum Beispiel Befreiung von Reisegewerbekarten-Pflicht, Öffnungszeiten über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus, erweiterte Möglichkeiten der Sonntagsarbeit).

Bei der erstmaligen Durchführung von Veranstaltungen muss vorher die Zuverlässigkeit des Veranstalters geprüft werden. Hierzu sind einige Unterlagen einzureichen (siehe auch "benötigte Unterlagen")

 


Rechtsgrundlagen

 

§ 69 Absatz 1 Satz 1 und § 69a Gewerbeordnung (GewO)

 


Erforderliche Unterlagen

 

Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung

Führungszeugnis nach Belegart O 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes 

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes

Auskunft aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht 

Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister

(nur bei juristischen Personen z.B. GmbH, UG, e.V. usw.)

Nachweis der Gewerbeanmeldung

 


Fristen

 

min. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen

 


Bearbeitungsdauer

 

4 Wochen

 


Verfahrensablauf

 

Nachdem alle Antragsunterlagen bei der zuständigen Einrichtung eingereicht wurden, wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet. 

 


Kosten

 

Für eine Ausstellung
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 65 Gewerbeordnung)

Für ein Volksfest
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 60b Gewerbeordnung)

Für eine Messe
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 64 Gewerbeordnung)

Für einen Spezialmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§68 Absatz 1 Gewerbeordnung)

Für einen Jahrmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 68 Absatz 2 Gewerbeordnung)

Für einen Großmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 66 Absatz 2 Gewerbeordnung)

(Gemeinsame Tarifstelle 10.1.1.13.1.6 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW)

 


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