BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte - Festsetzung
Kurzbeschreibung
Wer eine Messe, eine Ausstellung, ein Volksfest oder einen Markt ausrichten will, benötigt dafür die Festsetzung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde.
Beschreibung
Die zuständige Behörde setzt auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters eine Veranstaltung fest, die die Voraussetzungen der Gewerbeordnung für eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt oder einen Spezial- oder Jahrmarkt erfüllt.
Die Festsetzung enthält Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung.
Im Antrag sind Angaben über Gegenstand, Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung anzugeben.
Mit der Festsetzung kommen die Ausführenden der Veranstaltung in den Genuss der damit verbundenen Sonderregelungen, der sogenannten Marktprivilegien (zum Beispiel Befreiung von Reisegewerbekarten-Pflicht, Öffnungszeiten über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus, erweiterte Möglichkeiten der Sonntagsarbeit).
Bei der erstmaligen Durchführung von Veranstaltungen muss vorher die Zuverlässigkeit des Veranstalters geprüft werden. Hierzu sind einige Unterlagen einzureichen (siehe auch "benötigte Unterlagen")
Rechtsgrundlagen
§ 69 Absatz 1 Satz 1 und § 69a Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung
Führungszeugnis nach Belegart O
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes
Auskunft aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht
Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
(nur bei juristischen Personen z.B. GmbH, UG, e.V. usw.)
Nachweis der Gewerbeanmeldung
Fristen
min. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Verfahrensablauf
Nachdem alle Antragsunterlagen bei der zuständigen Einrichtung eingereicht wurden, wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Kosten
Für eine Ausstellung
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 65 Gewerbeordnung)
Für ein Volksfest
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 60b Gewerbeordnung)
Für eine Messe
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 64 Gewerbeordnung)
Für einen Spezialmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§68 Absatz 1 Gewerbeordnung)
Für einen Jahrmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 68 Absatz 2 Gewerbeordnung)
Für einen Großmarkt
200,00 - 750,00 Euro - je nach Verwaltungsaufwand (§ 66 Absatz 2 Gewerbeordnung)
(Gemeinsame Tarifstelle 10.1.1.13.1.6 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW)
Verwandte Dienstleistungen
- Gaststätte - vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlass
- Veranstalterfragebogen für (öffentliche) Veranstaltungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 33-32 Volks- und Straßenfeste, Veranstaltungen
-
- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3713 - E-Mail:
veranstaltungen@solingen.de
- Telefon:
-