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Messen, Ausstellungen, Volksfeste und Märkte - Festsetzung

Kurzbeschreibung

 

Wer eine Messe, eine Ausstellung, ein Volksfest oder einen Markt ausrichten will, benötigt dafür die Festsetzung der Veranstaltung durch die zuständige Behörde.

 

Beschreibung

 

Die zuständige Behörde setzt auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters eine Veranstaltung fest, die die Voraussetzungen der Gewerbeordnung für eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt oder einen Spezial- oder Jahrmarkt erfüllt.

Die Festsetzung enthält Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung.

Im Antrag sind Angaben über Gegenstand, Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung anzugeben.

Mit der Festsetzung kommen die Ausführenden der Veranstaltung in den Genuss der damit verbundenen Sonderregelungen, der sogenannten Marktprivilegien (zum Beispiel Befreiung von Reisegewerbekarten-Pflicht, Öffnungszeiten über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus, erweiterte Möglichkeiten der Sonntagsarbeit).

Bei der erstmaligen Durchführung von Veranstaltungen muss vorher die Zuverlässigkeit des Veranstalters geprüft werden. Hierzu sind einige Unterlagen einzureichen (siehe auch "benötigte Unterlagen")