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Veranstalterfragebogen für (öffentliche) Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Vor jeder öffentlichen Veranstaltung ist dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Solingen ein Veranstalterfragebogen einzureichen, in dem die geplante Veranstaltung beschrieben wird.
Beschreibung
Der Veranstalterfragebogen und die erforderlichen Unterlagen sind min. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Es sind u.a. Angaben zum verantwortlichen Veranstalter, der Örtlichkeit, den Teilnehmern, den geplanten Aktivitäten, Parkraumkonzept usw. einzureichen.
Des Weiteren ist ein Lageplan mit den eingezeichneten Ständen, Fahrgeschäften, evtl. Einzäunung usw. einzureichen.
Beim Aufbau von Bühnen ist vor der Veranstaltung eine Standsicherheitsbescheinigung vorzulegen.
Andere notwendige Erlaubnisse (z.B. Baugenehmigung, Feuerwerk), Mietverträge, Eigentümerzustimmungen etc. sind separat einzuholen.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs. 4 LImschG, § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz
Fristen
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Hinweise und Besonderheiten
Andere notwendige Erlaubnisse (z.B. Baugenehmigung, Feuerwerk), Mietverträge, Eigentümerzustimmungen etc. sind seperat einzuholen.
Verfahrensablauf
Nachdem alle Antragsunterlagen bei der zuständigen Einrichtung eingereicht wurden, wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Kosten
Tongenehmigung: 25,00 €
Alkoholausschank: 50,00 € je Stand
Festsetzung: 200,00 - 3000,00 €
Sondernutzung: variiert je nach bebauter Fläche
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 33-32 Volks- und Straßenfeste, Veranstaltungen
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- Gasstraße 22
- 42657 Solingen
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- Telefon:
0212 290-3713 - E-Mail:
veranstaltungen@solingen.de
- Telefon:
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