Ankündigung Wartungsarbeiten ePayBL


Am 09.04.2026 von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr finden notwendige Wartungsarbeiten an der elektronischen Bezahlplattform ePayBL statt. In diesem Zeitraum steht die elektronische Bezahlfunktion nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Die Klingenstadt Solingen hat hierauf keinen Einfluss. 

Wir danken für Ihr Verständnis.

  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
  • Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.

Anzeige über den Baubeginn

Kurzbeschreibung

Die Bauherrschaft hat gemäß § 74 Abs. 9 BauO NRW den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben nach § 60 Abs. 1 BauO NRW und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen.

Beschreibung

Dabei sind mitzuteilen:

  • die Namen der Bauleiterin oder des Bauleiters,
  • die Namen der Fachbauleiterinnen oder der Fachbauleiter,
  • die Namen der staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Abs. 2 BauO NRW, die die Nachweise aufstellen oder prüfen und stichprobenhafte Kontrollen durchführen. 

Die Bauaufsichtsbehörde unterrichtet soweit erforderlich das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und / oder das Staatliche Umweltamt.

Vor Baubeginn muss die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen; diese können auch durch eine elektronische Form ersetzt werden.