Ankündigung Wartungsarbeiten


Am Montag, den 19.10.26 zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgen notwendige Wartungsarbeiten unseres IT-Dienstleisters.

Aus diesem Grund können einzelne Inhalte des Serviceportals in dem angegebenen Zeitraum für 10 bis 15 Minuten nicht erreichbar sein.

Die Klingenstadt Solingen hat hierauf keinen Einfluss. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Anzeige über den Baubeginn

Kurzbeschreibung

Die Bauherrschaft hat gemäß § 74 Abs. 9 BauO NRW den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben nach § 60 Abs. 1 BauO NRW und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde in Textform mitzuteilen.

Beschreibung

Dabei sind mitzuteilen:

  • die Namen der Bauleiterin oder des Bauleiters,
  • die Namen der Fachbauleiterinnen oder der Fachbauleiter,
  • die Namen der staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Abs. 2 BauO NRW, die die Nachweise aufstellen oder prüfen und stichprobenhafte Kontrollen durchführen. 

Die Bauaufsichtsbehörde unterrichtet soweit erforderlich das Staatliche Amt für Arbeitsschutz und / oder das Staatliche Umweltamt.

Vor Baubeginn muss die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen; diese können auch durch eine elektronische Form ersetzt werden.