BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Digitale Hygienebelehrung
Kurzbeschreibung
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, diese gewerblich herstellen, weiterverarbeiten oder in Umlauf bringen, eine Belehrung durch den Stadtdienst Gesundheit erhalten.
Beschreibung
Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Angesichts einer großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.
Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Sollte die generelle Teilnahme an der angebotenen Online-Belehrung nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Belehrung auch in den Räumen des Stadtdienstes Gesundheit in Form einer Präsenzveranstaltung zu absolvieren. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an belehrungen@solingen.de .
Hinweis für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Stadtdienst Gesundheit und der jeweiligen Schule statt. Für eine nachträgliche Teilnahme an einer Regelbelehrung wegen des Nichterscheinens zur schulinternen Belehrung müssen Nachholtermine für eine Regelbelehrung mit dem Stadtdienst Gesundheit vereinbart werden.
Erforderliche Unterlagen
Wie funktioniert die Online-Belehrung?
Der Stadtdienst Gesundheit der Klingenstadt Solingen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung unter dem Link oben rechts oder am Ende dieser Seite.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de , um die Authentifizierung durchzuführen.
- Nach der Authentifizierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können die gewünschte Sprache auswählen.
- Die Belehrung beginnt mit dem Belehrungsfilm gefolgt von einem Merkblatt, das Sie bitte durchlesen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
Für die Präsenzveranstaltung benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen die von der/dem Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung nach §43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (Download der PDF)
Fristen
Gültigkeit der Bescheinigung
Damit die Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 IfSG ihre Gültigkeit nicht verliert, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- innerhalb von drei Monaten nach der Erstbelehrung durch den Stadtdienst Gesundheit wird eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen und
- die Beschäftigten erhalten am ersten Tag der Arbeitsaufnahme eine Belehrung am Arbeitsplatz durch die Arbeitgebenden und
- die Belehrung durch die Arbeitgebenden wird auf der Rückseite der Bescheinigung dokumentiert.
Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, ist die Bescheinigung lebenslang gültig.
Weitere Informationen:
- Sind die Beschäftigten mindestens zwei Jahre ununterbrochen in dem selben Betrieb tätig, muss alle zwei Jahre eine Folgebelehrung am Arbeitsplatz durch die Arbeitgebenden erfolgen und auf der Rückseite der Bescheinigung entsprechend dokumentiert werden.
- Beenden die Beschäftigten ihre Tätigkeit, wird ihnen die Bescheinigung ausgehändigt. Diese verbleibt bei den Beschäftigen, bis sie eine neue Tätigkeit i.S. d. § 43 IfSG aufnehmen. Die Bescheinigung verliert während dieses Zeitraumes nicht ihre Gültigkeit.
- Bei jedem neuen Arbeitsverhältnis muss am ersten Tag der Arbeitsaufnahme eine Belehrung am Arbeitsplatz durch die neuen Arbeitgebenden erfolgen und auf der Rückseite der Bescheinigung entsprechend dokumentiert werden.
Schulische Belehrungen
Die schulischen Belehrungen sind befristet für die Dauer der Schullaufbahn. Die Gültigkeit ist eingeschränkt für Tätigkeiten im Rahmen der schulischen Ausbildung.
Weitere Informationen zur Belehrung finden Sie unter: Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz.
Kosten
Online-Belehrung:
Die Gebühren für die Online-Belehrung belaufen sich auf 25,00 Euro und werden während der Terminbuchung online erhoben.
Präsenzveranstaltung:
Bitte überweisen Sie VOR der Teilnahme an der Belehrung die Gebühr von 25,00 Euro auf das Konto der
Stadtkasse Solingen IBAN: DE85 3425 0000 0000 0027 66 BIC: SOLSDE33XXX
unter Angabe des Verwendungszwecks Kassenzeichen 899 200 000 054 39 - Belehrung
Bitte bringen Sie zur Belehrung neben Ihrem gültigen Personalausweis (Schülerausweis) die Einzahlungsquittung oder eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Arbeitgebers mit.
Ohne Vorlage des Zahlungsbelegs oder einer Kostenübernahmeerklärung erfolgt keine Belehrung!
Bei Online-Überweisungen reicht auch die Vorlage des Belegs über die App in Ihrem Mobiltelefon.
Eine Erstattung der Gebühr erfolgt, wenn Sie den vereinbarten Termin rechtzeitig VOR dem Belehrungstermin absagen.
Bei Nichtteilnahme bitte eine E-Mail senden mit persönlichen Daten und dem Hinweis, dass nicht teilgenommen wurde und Geld erstattet werden soll. Im Anhang muss der Überweisungsnachweis beigefügt werden.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 53 Gesundheit
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-2565
- E-Mail:
- belehrungen@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-2726
- E-Mail:
- belehrungen@solingen.de
-
- Telefon:
- 0212 290-2732
- E-Mail:
- umwelthygiene@solingen.de
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, diese gewerblich herstellen, weiterverarbeiten oder in Umlauf bringen, eine Belehrung durch den Stadtdienst Gesundheit erhalten.
Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden seit vielen Jahren ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Angesichts einer großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das ohne jegliche Infektionsgefährdung schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.
Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Sollte die generelle Teilnahme an der angebotenen Online-Belehrung nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit die Belehrung auch in den Räumen des Stadtdienstes Gesundheit in Form einer Präsenzveranstaltung zu absolvieren. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an belehrungen@solingen.de .
Hinweis für Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Stadtdienst Gesundheit und der jeweiligen Schule statt. Für eine nachträgliche Teilnahme an einer Regelbelehrung wegen des Nichterscheinens zur schulinternen Belehrung müssen Nachholtermine für eine Regelbelehrung mit dem Stadtdienst Gesundheit vereinbart werden.
Wie funktioniert die Online-Belehrung?
Der Stadtdienst Gesundheit der Klingenstadt Solingen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung unter dem Link oben rechts oder am Ende dieser Seite.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de , um die Authentifizierung durchzuführen.
- Nach der Authentifizierung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und können die gewünschte Sprache auswählen.
- Die Belehrung beginnt mit dem Belehrungsfilm gefolgt von einem Merkblatt, das Sie bitte durchlesen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung herunterladen.
Für die Präsenzveranstaltung benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen die von der/dem Sorgeberechtigten unterschriebene Erklärung nach §43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (Download der PDF)
Gültigkeit der Bescheinigung
Damit die Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 IfSG ihre Gültigkeit nicht verliert, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- innerhalb von drei Monaten nach der Erstbelehrung durch den Stadtdienst Gesundheit wird eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen und
- die Beschäftigten erhalten am ersten Tag der Arbeitsaufnahme eine Belehrung am Arbeitsplatz durch die Arbeitgebenden und
- die Belehrung durch die Arbeitgebenden wird auf der Rückseite der Bescheinigung dokumentiert.
Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, ist die Bescheinigung lebenslang gültig.
Weitere Informationen:
- Sind die Beschäftigten mindestens zwei Jahre ununterbrochen in dem selben Betrieb tätig, muss alle zwei Jahre eine Folgebelehrung am Arbeitsplatz durch die Arbeitgebenden erfolgen und auf der Rückseite der Bescheinigung entsprechend dokumentiert werden.
- Beenden die Beschäftigten ihre Tätigkeit, wird ihnen die Bescheinigung ausgehändigt. Diese verbleibt bei den Beschäftigen, bis sie eine neue Tätigkeit i.S. d. § 43 IfSG aufnehmen. Die Bescheinigung verliert während dieses Zeitraumes nicht ihre Gültigkeit.
- Bei jedem neuen Arbeitsverhältnis muss am ersten Tag der Arbeitsaufnahme eine Belehrung am Arbeitsplatz durch die neuen Arbeitgebenden erfolgen und auf der Rückseite der Bescheinigung entsprechend dokumentiert werden.
Schulische Belehrungen
Die schulischen Belehrungen sind befristet für die Dauer der Schullaufbahn. Die Gültigkeit ist eingeschränkt für Tätigkeiten im Rahmen der schulischen Ausbildung.
Weitere Informationen zur Belehrung finden Sie unter: Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/908547/show