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Veranstalterfragebogen für (öffentliche) Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

 

Vor jeder öffentlichen Veranstaltung ist dem Stadtdienst Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Solingen ein Veranstalterfragebogen einzureichen, in dem die geplante Veranstaltung beschrieben wird.

 

Beschreibung

 

Der Veranstalterfragebogen und die erforderlichen Unterlagen sind min. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Es sind u.a. Angaben zum verantwortlichen Veranstalter, der Örtlichkeit, den Teilnehmern, den geplanten Aktivitäten, Parkraumkonzept usw. einzureichen.

Des Weiteren ist ein Lageplan mit den eingezeichneten Ständen, Fahrgeschäften, evtl. Einzäunung usw. einzureichen.

Beim Aufbau von Bühnen ist vor der Veranstaltung eine Standsicherheitsbescheinigung vorzulegen.

Andere notwendige Erlaubnisse (z.B. Baugenehmigung, Feuerwerk), Mietverträge, Eigentümerzustimmungen etc. sind separat einzuholen.

 


Rechtsgrundlagen

 

§ 10 Abs. 4 LImschG, § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz

 


Fristen

 

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

 


Hinweise und Besonderheiten

 

Andere notwendige Erlaubnisse (z.B. Baugenehmigung, Feuerwerk), Mietverträge, Eigentümerzustimmungen etc. sind seperat einzuholen.

 


Verfahrensablauf

 

Nachdem alle Antragsunterlagen bei der zuständigen Einrichtung eingereicht wurden, wird das Genehmigungsverfahren eingeleitet. 

 


Kosten

 

Tongenehmigung: 25,00 €

Alkoholausschank: 50,00 € je Stand

Festsetzung: 200,00 - 3000,00 €

Sondernutzung: variiert je nach bebauter Fläche

 


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Zuständige Einrichtungen