Ankündigung Wartungsarbeiten ePayment


Ab dem 02.06.2026 von 23:00 Uhr bis zum 03.06.2026 um 06:00 Uhr finden notwendige Wartungsarbeiten an der elektronischen Bezahlplattform statt. In diesem Zeitraum steht die elektronische Bezahlfunktion der Onlinedienstleistungen nicht zur Verfügung. Die Klingenstadt Solingen hat hierauf keinen Einfluss. 

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Zweitwohnungssteuer

Kurzbeschreibung

Wer im Stadtgebiet eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt, muss dafür Zweitwohnungssteuer zahlen.

Beschreibung

Die Zweitwohnungssteuer beträgt seit 2011 13 % der Nettokaltmiete bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Solinger Mietpreisspiegel (z.B. bei Eigentum).

Die Fälligkeiten der Zweitwohnungssteuer werden im Zweitwohnungssteuerbescheid ausgewiesen, i.d.R. 2 Mal jährlich zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres bzw. einen Monat nach Bekanntgabe des Zweitwohnungssteuerbescheides.

Falls im Mietvertrag eine Miete vereinbart worden ist, in der Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind diese zur Ermittlung der Nettokaltmiete entsprechend zu kürzen.

Als Miete gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts (z.B. Pacht, Dauernutzungsvertrag).