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Planfeststellungsverfahren

Kurzbeschreibung

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur wie Straßen, Eisenbahnen oder Leitungstrassen.

Beschreibung

Die Stadt Solingen ist dabei nicht verfahrensführende Behörde. Die Verfahren werden von der Bezirksregierung oder dem Eisenbahnbundesamt geführt. Lediglich die Planoffenlage sowie die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt bei der Stadt.

Der Plan umfasst verschiedene Unterlagen, u.a.

  • einen Erläuterungsbericht, in dem das Vorhaben, dessen Notwendigkeit und Alternativen beschrieben werden
  • Lage- und Höhenpläne in verschiedenen Maßstäben
  • eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung
  • Untersuchungen zu FFH- und Vogelschutzgebieten
  • Untersuchungen zum Artenschutz
  • einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, der die Eingriffe in Natur und Landschaft und die dafür vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufzeigt
  • einen Grunderwerbsplan, d.h. einen Lageplan, in dem die benötigten privaten Grundstücksflächen gekennzeichnet sind,
  • ein Grundstücksverzeichnis, in dem die beanspruchten Flurstücke, der Umfang und die Dauer der Inanspruchnahme und die jeweiligen Eigentümer enthalten sind,
  • weitere technische Unterlagen z.B. schalltechnische Gutachten (Lärmberechnungen, vorgesehene Schallschutzmaßnahmen), spezielle Bauwerkspläne (Brücken, Tunnel), etc.

An dieser Stelle informieren wir über aktuell stattfindende Planoffenlagen oder Auslegungen eines Planfeststellungsbeschlusses.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung.


Rechtsgrundlagen

Geregelt ist ein Planfeststellungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) in den §§ 72 bis 78.

Zuständige Einrichtungen