Ankündigung Wartungsarbeiten ePayment


Am 12.05.2026 zwischen 04:45 Uhr und 06:00 Uhr finden notwendige Wartungsarbeiten an der elektronischen Bezahlplattform statt. In diesem Zeitraum steht die elektronische Bezahlfunktion der Onlinedienstleistungen eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Die Klingenstadt Solingen hat hierauf keinen Einfluss. 

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Immissionsschutz: Neuanlage genehmigen

Kurzbeschreibung

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung einer Neuanlage gemäß § 4 Absatz 1 und § 6 Bundesimmissionsschutzgesetz

Beschreibung

Die Errichtung einer Neuanlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Ihres Betriebes geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, bedürfen gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einer Genehmigung. Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:

Spalte 1: Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen

Spalte 2: Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.