Energiepreispauschale für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler

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Dienstleistungsinformationen

Energiepreispauschale für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler

Bis Oktober 2023 konnte die Energiepreispaschale nach EPPSG für Studierende sowie für Fachschülerinnen und Fachschüler hier beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

EPPSG


Fristen

Die Einmalzahlung konnte zwischen dem 15. März und 2. Oktober 2023 beantragt werden. Eine Beantragung ist nicht mehr möglich.

Zuständige Einrichtung