BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Dienstleistungsinformationen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Baugenehmigungen und Vorbescheide haben nach § 75 Absatz 1 der Landesbauordnung eine Geltungsdauer von drei Jahren. Diese kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer einzureichen. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob das öffentliche Baurecht weiterhin eingehalten wird oder ob Änderungen im Baurecht einer Verlängerung entgegenstehen. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag gestellt werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Höhe der ursprünglichen Genehmigung und betragen 1/5 der ursprünglichen Genehmigungsgebühr.
Hinweise und Besonderheiten
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- 63 Bauaufsicht
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- E-Mail:
bauaufsicht@solingen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 0212 290-4280
- E-Mail:
- bauaufsicht@solingen.de
Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer einzureichen. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob das öffentliche Baurecht weiterhin eingehalten wird oder ob Änderungen im Baurecht einer Verlängerung entgegenstehen. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Kosten richten sich nach der Höhe der ursprünglichen Genehmigung und betragen 1/5 der ursprünglichen Genehmigungsgebühr.
Verlängerung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bescheidverlängerung, Bauen, Baubeginn, Baugenehmigungsverlängerung, Verlängerung von Bauvorhaben, Vorbescheidsverlängerung, Baugenehmigung prolongieren, Verlängerung der Baugenehmigungsfrist, Fristverlängerung für Bauanträge, Baugenehmigung erneuern, Verlängerung von Bauzulassungen, Vorbescheid prolongieren, Verlängerung der Baufreigabe https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/841470/showFrau
Solecki
2.051