Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

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Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Baugenehmigungen und Vorbescheide haben nach § 75 Absatz 1 der Landesbauordnung eine Geltungsdauer von drei Jahren. Diese kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer einzureichen. Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob das öffentliche Baurecht weiterhin eingehalten wird oder ob Änderungen im Baurecht einer Verlängerung entgegenstehen. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall müsste ein neuer Antrag gestellt werden.


Kosten

Die Kosten richten sich nach der Höhe der ursprünglichen Genehmigung und betragen 1/5 der ursprünglichen Genehmigungsgebühr.


Hinweise und Besonderheiten

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die angegebene Kontaktperson

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