BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Dienstleistungsinformationen
Einkommensüberprüfung Elternbeiträge
Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut, so müssen die Eltern festgelegte Elternbeiträge zahlen.
Beitragspflichtig
sind die Eltern bzw. Pflegeeltern des Kindes. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser beitragspflichtig.
Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in einer Tageseinrichtung für Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Beitragspflichtiger Zeitraum
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergarten-/Schuljahr bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme-/Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt und gilt auch für Ferien- und Schließungszeiten.
Bemessungsgrundlage
Maßgebend für die Bemessung des Elternbeitrages bzw. der OGS Beiträge ist das Alter des Kindes, die wöchentlich Betreuungszeit und das anrechenbare Einkommen der Eltern.
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt.
Erlass von Elternbeiträgen
Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Antrag beim Stadtdienst Jugend erforderlich.
Geschwisterkindregelung
Besucht mehr als ein Kind in Solingen einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Kind, welches die "teurere" Platzform besucht.
Rechtsgrundlagen
Satzung der Stadt Solingen über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) vom 08.01.2009 (in der Fassung der IV. Änderungssatzung vom 08.04.2020)
Kosten
Gebührenfrei
Hinweise und Besonderheiten
Neuanmeldungen
- Bis ca. Ende Oktober werden alle Eltern angeschrieben und um Einkommensauskunft gebeten.
- Der Beitrag wird ab dem 01. des beginnenden Betreuungsmonats (nach-)gefordert.
- Anhand der im Internet hinterlegten Einkommenstabelle kann der Elternbeitrag vorab von den Eltern selbst errechnet werden, so dass evtl. Rücklagen gebildet werden können bis zum endgültigen Bescheid.
Nachweis für das Finanzamt
Die Elternbeitragsabteilung stellt keine Bescheinigungen für das Finanzamt aus.
Zum Nachweis können Sie statt dessen die betreffenden Kontoauszüge einreichen. Wenn diese nicht (mehr) vorhanden sind, fordern Sie bitte eine Aufstellung bei Ihrem Geldinstitut (Bank / Sparkasse) oder bei der Stadtkasse Solingen an. Dafür wird möglicherweise eine Gebühr erhoben.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Formular für erforderliche Einkommensunterlagen für die ab 01.08.2024 geltende Elternbeitragssatzung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
Formular für erforderliche Einkommensunterlagen für die ab 01.08.2024 geltende Elternbeitragssatzung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- 51-14 Elternbeiträge
-
- Walter-Scheel-Platz 1
- 42651 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-5999 - Fax:
0212 290-5340 - E-Mail:
elternbeitraege@solingen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Schmidt
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
-
- Telefon:
- 0212 290-5999
Beitragspflichtig
sind die Eltern bzw. Pflegeeltern des Kindes. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser beitragspflichtig.
Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in einer Tageseinrichtung für Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Beitragspflichtiger Zeitraum
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergarten-/Schuljahr bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme-/Betreuungsvertrag. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt und gilt auch für Ferien- und Schließungszeiten.
Bemessungsgrundlage
Maßgebend für die Bemessung des Elternbeitrages bzw. der OGS Beiträge ist das Alter des Kindes, die wöchentlich Betreuungszeit und das anrechenbare Einkommen der Eltern.
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt.
Erlass von Elternbeiträgen
Elternbeiträge können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Hierfür ist ein Antrag beim Stadtdienst Jugend erforderlich.
Geschwisterkindregelung
Besucht mehr als ein Kind in Solingen einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Kind, welches die "teurere" Platzform besucht.
Gebührenfrei
Elternbeitrag, Kita, Kitabezahlung, Beitrag, Kindertageseinrichtung, Kinderbetreuung, Elternbeitragssatzung, Einkommensstufen, einkommensunterlagen, Elternbeiträge, Kitabeitrag, Kitagebühr https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/825920/showFrau
Schmidt
Sachgebietsleitung
0.054
Herr
Löhmer
0.054
Frau
Amrhein
0.048
Frau
Falk-Zieger
0.046
Frau
Nezdara
0.044
Frau
Knorps
0.050
Frau
Kablowski
0.042
Herr
Kleis
0.070