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Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen anmelden
Rechtsgrundlagen
§2 Nr. 6 u. 7 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen (Vergnügungssteuersatzung)
Fristen
Abgabe der Erklärung: Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 14. Tag des Folgemonats
Fälligkeit: Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 14. Tag des Folgemonats zu entrichten.
Voraussetzungen
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
Kosten
- 2 Nr. 6 (Bordelle u. ähnliche Einrichtungen): Berechnung nach dem Flächenmaßstab – 3,00 € je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche
- 2 Nr. 7 (Prostitution): 6,00 € für jede Prostituierte/n pro Veranstaltungstag
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 22 Stadtdienst Steuern
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3618 - Fax:
0212 290-3606 - E-Mail:
stadtdienst.steuern@solingen.de
- Telefon:
-
Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen anmelden Sexsteuer
§2 Nr. 6 u. 7 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen (Vergnügungssteuersatzung)
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
- ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.
Abgabe der Erklärung: Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 14. Tag des Folgemonats
Fälligkeit: Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 14. Tag des Folgemonats zu entrichten.
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/749547/show 22 Stadtdienst Steuern
001 Bonner Straße 100 42697 Solingen
0212 290-3618
0212 290-3606
stadtdienst.steuern@solingen.de