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Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen anmelden


Rechtsgrundlagen

§2 Nr. 6 u. 7 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Solingen (Vergnügungssteuersatzung)


Fristen

Abgabe der Erklärung: Monatliche Abgabe der Erklärung bis zum 14. Tag des Folgemonats

Fälligkeit: Die Steuer ist für jeden Kalendermonat bis zum 14. Tag des Folgemonats zu entrichten.


Voraussetzungen

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion und
  • ein Kartenlesegerät oder die "AusweisApp" auf einem Smartphone, PC etc.

Kosten

  • 2 Nr. 6 (Bordelle u. ähnliche Einrichtungen): Berechnung nach dem Flächenmaßstab – 3,00 € je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche
  • 2 Nr. 7 (Prostitution): 6,00 € für jede Prostituierte/n pro Veranstaltungstag