Bescheinigung in Steuersachen
Kurzbeschreibung
Der Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.
Beschreibung
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine Bescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine Bescheinigung in Steuersachen sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
- Tel:
- 0212 290-3618
- Fax:
- 0212 290-3606
- E-Mail:
- stadtdienst.steuern@solingen.de