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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kurzbeschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.
Beschreibung
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine steuerliche Unbedenklichkeisbescheinigung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann hier online beantragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll.
Folgende Angaben werden benötigt:
- zum Anlass der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden
- ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma
Zuständige Stelle
SD 22
Kosten
Die Gebühr beträgt 12,00 € pro Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Bezahlung erfolgt im Rahmen der Antragstellung über die von der Stadt Solingen bereitgestellten Zahlungsmittel.
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 22 Stadtdienst Steuern
-
- Bonner Straße 100
- 42697 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-3618 - Fax:
0212 290-3606 - E-Mail:
stadtdienst.steuern@solingen.de
- Telefon:
-
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine kommunalen Steuerrückstände bei der Stadt Solingen bestehen.
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine steuerliche Unbedenklichkeisbescheinigung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
Die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann hier online beantragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll.
Folgende Angaben werden benötigt:
- zum Anlass der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden
- ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma