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Hundeanmeldung - große Hunde
Kurzbeschreibung
Je nachdem, ob ein kleiner Hund, ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rasse" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.
Beschreibung
Wann ist ein Hund ein großer Hund im Sinne des § 11 LHundG NRW?
- wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht
- wenn er nicht unter die gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen fällt
- auch Hunde, die die oben genannten Maße aufgrund ihres Alters noch nicht erreicht haben, unterliegen dem § 11 Abs. 1 LHundG, wenn zu erwarten ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden
- Bei Mischlingen, bei denen die Größe und das Gewicht noch nicht abschätzbar sind, ist eine Anmeldung erst dann erforderlich, wenn der Hund tatsächlich größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg geworden ist
Rechtsgrundlagen
§ 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Erforderliche Unterlagen
Die Haltung eines großen Hundes ist beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen und die erforderlichen Nachweise (Sachkunde, Haftpflicht, Mikrochipkennzeichnung) vorzulegen.
Amt/Fachbereich
SD 39 - BVLA
Fristen
Die Anmeldung des Hundes inklusive der o. g. Nachweise muss innerhalb von vier Wochen nach Übernahme des Hundes in den Haushalt beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen. Die Anmeldung können Sie per Post, per Fax oder per Email sowie über dieses Onlineportal übermitteln.
Weiterführende Informationen
Bei den folgenden Hunderassen handelt es sich in jedem Fall um einen großen Hund:
- Australian Shepherd
- Bernhardiner
- Bordeaux Dogge
- Boxer
- Briard
- Cane Corso
- Collie
- Dalmatiner
- Deutsche Dogge
- Dobermann
- English Bulldog
- Eurasier
- Flatcoated Retriever
- Golden Retriever
- Husky
- Kangal
- Kuvasz
- Labrador
- Landseer
- Leonberger
- Münsterländer
- Neufundländer
- Rhodesian Ridgeback
- Riesen- und Mittelschnauzer
- Schäferhund
- Sennenhund
- Setter
- Shar Pei
- Windhund
- Wolfshund
Hinweise und Besonderheiten
Unabhängig von der Größe und dem Gewicht des Hundes ist für folgende Hunderassen und Kreuzungen, in denen diese Rassen enthalten sind, eine Erlaubnis des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erforderlich:
gefährliche Hunde
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
Kosten
Die Gebühr beträgt 25,00 € und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Tarifstelle 18a.1.10
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 39 Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
-
- Dorper Straße 26
- 42651 Solingen
-
Je nachdem, ob ein kleiner Hund, ein „großer Hund", ein „gefährlicher Hund" oder ein „Hund bestimmter Rasse" gehalten wird, sind unterschiedliche Vorgaben des Landeshundegesetzes zu beachten.
Wann ist ein Hund ein großer Hund im Sinne des § 11 LHundG NRW?
- wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht
- wenn er nicht unter die gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen fällt
- auch Hunde, die die oben genannten Maße aufgrund ihres Alters noch nicht erreicht haben, unterliegen dem § 11 Abs. 1 LHundG, wenn zu erwarten ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden
- Bei Mischlingen, bei denen die Größe und das Gewicht noch nicht abschätzbar sind, ist eine Anmeldung erst dann erforderlich, wenn der Hund tatsächlich größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg geworden ist
§ 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Die Haltung eines großen Hundes ist beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen und die erforderlichen Nachweise (Sachkunde, Haftpflicht, Mikrochipkennzeichnung) vorzulegen.
Die Anmeldung des Hundes inklusive der o. g. Nachweise muss innerhalb von vier Wochen nach Übernahme des Hundes in den Haushalt beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen. Die Anmeldung können Sie per Post, per Fax oder per Email sowie über dieses Onlineportal übermitteln.
Bei den folgenden Hunderassen handelt es sich in jedem Fall um einen großen Hund:
- Australian Shepherd
- Bernhardiner
- Bordeaux Dogge
- Boxer
- Briard
- Cane Corso
- Collie
- Dalmatiner
- Deutsche Dogge
- Dobermann
- English Bulldog
- Eurasier
- Flatcoated Retriever
- Golden Retriever
- Husky
- Kangal
- Kuvasz
- Labrador
- Landseer
- Leonberger
- Münsterländer
- Neufundländer
- Rhodesian Ridgeback
- Riesen- und Mittelschnauzer
- Schäferhund
- Sennenhund
- Setter
- Shar Pei
- Windhund
- Wolfshund
Unabhängig von der Größe und dem Gewicht des Hundes ist für folgende Hunderassen und Kreuzungen, in denen diese Rassen enthalten sind, eine Erlaubnis des Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erforderlich:
gefährliche Hunde
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Hunde bestimmter Rassen
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/749540/show