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Trinkwassergebühren
Kurzbeschreibung
Sauberes Trinkwasser gibt es nicht umsonst!
Beschreibung
Beim Trinkwasser richten sich die Gebühren nur nach dem Verbrauch, der von einem geeichten Wasserzähler gemessen wird. Aktuell sind 3,0123 € pro Kubikmeter zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer zu entrichten, das entspricht brutto
3,2232 € pro Kubikmeter ab dem 01.01.2022.
Bitte beachten SIe, dass für die verbrauchte Wassermenge zusätzlich noch eine Schmutzwassergebühr von den Technischen Betrieben Solingen erhoben wird. Eine Übersicht der aktuellen Entwässerungsgebühren halten wir zum Download bereit.
Wieviel Wasser wurde verbraucht?
Um die Höhe des Wasserverbrauchs bestimmen zu können, wird der Zählerstand abgelesen. Die Ablesung erfolgt ohne Vorankündigung durch Personal der Netze Solingen GmbH. Wenn Sie am Tag der Ablesung nicht zuhause sind, wird ein Kärtchen in den Briefkasten geworfen. Bitte lesen Sie dann den Zählerstand selbst ab und schicken das Kärtchen zurück.
Am Einfachsten ist die Nutzung unseres Bürgerkontos - den direkten Link finden Sie weiter an der Seite. Alternativ können Sie dem Eigenbetrieb Wasserversorgung den Zählerstand auch online, per Brief oder E-Mail direkt schriftlich mitteilen.
Diese Angaben werden benötigt:
- vollständige Anschrift
- Adresse des Zählerstandortes (falls abweichend)
- Trinkwassernummer
- Zählernummer
- Telefonnummer (für Rückfragen)
In der Regel läuft das Ablesen des Zählers und die Zusendung der Rechnung automatisch. Eine Ausnahme gilt für den
Wechsel des Eigentümers
In diesem Fall muss der bisheriger Wasserverbrauch abgerechnet und der (neue) Eigentümer mitgeteilt werden. Die dafür erforderlichen Formulare halten wir für Sie zum Download bereit.
SEPA - Lastschriftverfahren
Wer noch kein Lastschriftverfahren für die Trinkwasser-Gebühren eingerichtet hat, muss der Stadtwerke Solingen GmbH ein Lastschriftmandat erteilen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Solingen hat die Stadtwerke Solingen GmbH mit dem Gebühreneinzug beauftragt.
Informationen zu Zahlungsabwicklungen erhalten Sie bei den Stadtwerken Solingen unter der Rufnummer
0800 / 757 5008.
Seit dem Sommer 2021 wird die Abrechnung auf die Technischen Betriebe umgestellt, die Bearbeitung Abrechnung kommt dann auch von dort. Die Umstellung erfolgt jeweils zur Ablesung.
Rechtsgrundlagen
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Solingen und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Solingen
Kosten
Ab dem 01.01.2021 beträgt die Trinkwassergebühr 3,1636 € je m3. Dieser Preis beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer in Höhe von 7%.
Bis einschließlich 31.12.2020 betrug die Trinkwassergebühr 3,0675 € pro m3.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 90-TBS Technische Betriebe Solingen
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-104 Grundabgaben / Gebühren
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- E-Mail:
-
- 90-1042 Entwässerung
-
- Dültgenstaler Straße 61
- 42719 Solingen
-
- Telefon:
0212 290-4300 - Fax:
0212 290-4360 - E-Mail:
tbs.grundabgaben@solingen.de
- Telefon:
-
Sauberes Trinkwasser gibt es nicht umsonst!
Beim Trinkwasser richten sich die Gebühren nur nach dem Verbrauch, der von einem geeichten Wasserzähler gemessen wird. Aktuell sind 3,0123 € pro Kubikmeter zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer zu entrichten, das entspricht brutto
3,2232 € pro Kubikmeter ab dem 01.01.2022.
Bitte beachten SIe, dass für die verbrauchte Wassermenge zusätzlich noch eine Schmutzwassergebühr von den Technischen Betrieben Solingen erhoben wird. Eine Übersicht der aktuellen Entwässerungsgebühren halten wir zum Download bereit.
Wieviel Wasser wurde verbraucht?
Um die Höhe des Wasserverbrauchs bestimmen zu können, wird der Zählerstand abgelesen. Die Ablesung erfolgt ohne Vorankündigung durch Personal der Netze Solingen GmbH. Wenn Sie am Tag der Ablesung nicht zuhause sind, wird ein Kärtchen in den Briefkasten geworfen. Bitte lesen Sie dann den Zählerstand selbst ab und schicken das Kärtchen zurück.
Am Einfachsten ist die Nutzung unseres Bürgerkontos - den direkten Link finden Sie weiter an der Seite. Alternativ können Sie dem Eigenbetrieb Wasserversorgung den Zählerstand auch online, per Brief oder E-Mail direkt schriftlich mitteilen.
Diese Angaben werden benötigt:
- vollständige Anschrift
- Adresse des Zählerstandortes (falls abweichend)
- Trinkwassernummer
- Zählernummer
- Telefonnummer (für Rückfragen)
In der Regel läuft das Ablesen des Zählers und die Zusendung der Rechnung automatisch. Eine Ausnahme gilt für den
Wechsel des Eigentümers
In diesem Fall muss der bisheriger Wasserverbrauch abgerechnet und der (neue) Eigentümer mitgeteilt werden. Die dafür erforderlichen Formulare halten wir für Sie zum Download bereit.
SEPA - Lastschriftverfahren
Wer noch kein Lastschriftverfahren für die Trinkwasser-Gebühren eingerichtet hat, muss der Stadtwerke Solingen GmbH ein Lastschriftmandat erteilen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Solingen hat die Stadtwerke Solingen GmbH mit dem Gebühreneinzug beauftragt.
Informationen zu Zahlungsabwicklungen erhalten Sie bei den Stadtwerken Solingen unter der Rufnummer
0800 / 757 5008.
Seit dem Sommer 2021 wird die Abrechnung auf die Technischen Betriebe umgestellt, die Bearbeitung Abrechnung kommt dann auch von dort. Die Umstellung erfolgt jeweils zur Ablesung.
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Solingen und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Solingen
https://service.solingen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/690143/show